Steuerung im Schutzraumbau
Die Gemeinden haben gemäss der Bundesgesetzgebung dafür zu sorgen,
dass für jede Einwohnerin und jeden Einwohner in zeitgerecht erreichbarer Nähe des Wohnortes (ca. 30 Minuten Wegdistanz) ein vollwertiger Schutzplatz zur Verfügung steht. Wenn eine Gemeinde über genügend vollwertige Schutzplätze verfügt und der Schutzplatz-Deckungsgrad über 110 % liegt, hat die Bauherrschaft die Wahlmöglichkeit zwischen dem Bau eines eigenen Schutzraumes oder der Leistung einer gleichwertigen Ersatzabgabe. Die Ersatzbeiträge werden zweckgebunden für Zivilschutzaufgaben verwendet.