Schutzräume
Schutzräume sind geschützte Aufenthaltsbereiche, die nach den "Technischen Weisungen für den Pflichtschutzraumbau" (TWP) und den "Technischen Weisungen für spezielle Schutzräume" (TWS) erstellt werden. Solche Schutzräume müssen für Bauvorhaben im Wohnbereich sowie für Spitäler, Alters- und Pflegeheime gebaut werden.
Aus der nachstehenden Tabelle sind die aktuellen Kennzahlen ersichtlich:
| Schutzräume |
Anzahl |
| Schutzplätze bei Wohnbauten |
730'000 |
| Schutzplätze in Heimen und Spitälern |
16'051 |
Infoschreiben Schutzraumbaupflicht
Merkblatt Unterhalt Schutzraum / Hauswart im Hauptamt
Merkblatt Unterhalt Schutzraum / Hauswart im Nebenamt
Beurteilung SR-Baupflicht (Schema)
Beurteilung SR-Baupflicht (Erläuterungen)
Weitere Formulare
Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Die Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Schutzräume zu warten
und zu unterhalten. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen (Zivilschutz-verordnung Art. 28, Abs. 1) kontrollieren die Gemeinden regelmässig die privaten Schutzräume auf ihre Einsatzbereitschaft. In allen Gemeinden des Kantons Aargau haben die Gemeinden diese Aufgabe den Zivilschutz-organisationen übertragen. Die PSK findet in der Regel alle zehn Jahre statt. Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz sammelt die Auswertungen und leitet diese jährlich an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz weiter.
PSK-Checkliste
PSK-Merkblatt
PSK-Bewertungsdefinitionen