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Schutzräume

Schutzräume sind geschützte Aufenthaltsbereiche, die nach den "Technischen Weisungen für den Pflichtschutzraumbau" (TWP) und den "Technischen Weisungen für spezielle Schutzräume" (TWS) erstellt werden. Solche Schutzräume müssen für Bauvorhaben im Wohnbereich sowie für Spitäler, Alters- und Pflegeheime gebaut werden.




Aus der nachstehenden Tabelle sind die aktuellen Kennzahlen ersichtlich:

Schutzräume

Anzahl

Schutzplätze bei Wohnbauten

730'000

Schutzplätze in Heimen und Spitälern

16'051



homepge-info_sr-baupflicht_2009.pdf (69.09 KB) Infoschreiben Schutzraumbaupflicht

merkblatt_unterhalt_schutzraum_hauswart_im_hauptamt_2009.pdf (209.06 KB) Merkblatt Unterhalt Schutzraum / Hauswart im Hauptamt

merkblatt_unterhalt_schutzraum_hauswart_im_nebenamt_2009.pdf (159.96 KB) Merkblatt Unterhalt Schutzraum / Hauswart im Nebenamt

baupflicht_11.pdf (204.25 KB) Beurteilung SR-Baupflicht (Schema)

erlaeuterungen_schema_11.pdf (158.44 KB) Beurteilung SR-Baupflicht (Erläuterungen)

Weitere Formulare 


Periodische Schutzraumkontrolle (PSK)
Die Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Schutzräume zu warten
und zu unterhalten. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen (Zivilschutz-verordnung Art. 28, Abs. 1) kontrollieren die Gemeinden regelmässig die privaten Schutzräume auf ihre Einsatzbereitschaft. In allen Gemeinden des Kantons Aargau haben die Gemeinden diese Aufgabe den Zivilschutz-organisationen übertragen. Die PSK findet in der Regel alle zehn Jahre statt. Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz sammelt die Auswertungen und leitet diese jährlich an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz weiter.


psk-checkliste_2009.pdf (154.32 KB) PSK-Checkliste

merkblatt_psk_2009.pdf (80.44 KB) PSK-Merkblatt

psk-bewertungsdefinitionen_2009.pdf (78.2 KB) PSK-Bewertungsdefinitionen

Allgemeines

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