Schutzanlagen
Schutzanlagen sind Bauten, die nach den "Technischen Weisungen der Organisation und des Sanitätsdienstes" (TWO) erstellt werden. Sie dienen der Organisation als Führungsstandort, den Einsatzdiensten als Unterkunft und Stützpunkt für Mannschaften und Material sowie dem Sanitätsdienst zur Betreuung und Versorgung von Personen.
Aus der nachstehenden Tabelle sind die aktuellen Kennzahlen ersichtlich:
| Schutzanlagen |
Anzahl |
| Kommandoposten für die Führung |
36 |
| Bereitstellungsanlagen für die Unterbringung von Material und Mannschaft |
133 |
| Geschützte Sanitätsstellen mit 3'000 Patientenliegeplätzen |
12 |
| Geschützte Spitäler mit 1'680 Patientenliegeplätzen |
4 |
Periodische Anlagekontrolle (PAK)
Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen kontrolliert die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz regelmässig die Anlagen der Organisationen und des Sanitätsdienstes auf ihre technische Einsatzbereitschaft. Diese Kontrollen finden im Rahmen der "Überprüfung der Einsatzbereitschaft" der Zivilschutzorganisationen alle fünf bis acht Jahre statt.
Zum Herunterladen
PAK-Checkliste
PAK-Merkblatt
Mehrjahresplanung für die Überprüfung der Einsatzbereitschaft der ZSO
Zeitplan Unterhaltsbetrieb
Sanitätsdispositiv Kanton Aargau - Stand Juli 2008
Konzept "Unterstützung des Gesundheitswesen im Kanton Aargau durch den Zivilschutz bei Katastrophen und Notlagen wie bei einem bewaffneten Konflikt" - Stand 12. Juli 2008
Sanitätsdienstliche Basierungen der Gemeinden - Stand 1. April 2009
Mustervorlage "Gemeindevertrag" - Stand August 2008
Informationen Bund
Infobulletin Infrastruktur 2005-1
Infobulletin Infrastruktur 2005-2