Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft
Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (Gemeinschaftseinsätze) sind in der entsprechenden Verordnung des Bundesrates (VEZG vom 6. Juni 2008) klar geregelt. Im Weiteren ist die Weisung der AMB vom 1. Januar 2009 zu berücksichtigen.
Gemeinschaftseinsätze sind definiert als Dienstleistungen von Schutzdienstpflichtigen, bei denen Leistungen für Dritte, namentlich Behörden, Amtsstellen, Organisationen, Vereine oder Aussteller erbracht werden.
Gemeinschaftseinsätze müssen von den zuständigen Behörden (Bund, Kanton oder Gemeinden) bewilligt werden. Es sind dies:
- für Anlässe von nationaler Bedeutung das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
- für Anlässe von kantonaler und regionaler Bedeutung im Kanton Aargau die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB)
Gemeinschaftseinsätze des Zivilschutzes können nur bewilligt werden, wenn
- die Gesuchsteller ihre Aufgaben nicht mit eigenen Mitteln bewältigen können
- der Einsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt
- in diesem Einsatz das in der Ausbildung vermittelte Wissen und Können praktisch angewendet werden kann
- der Einsatz privater Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert und
- der Anlass nicht überwiegend dem Ziel der Geldmittelbeschaffung dient
Gesuche an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) müssen zwei Jahre vor dem Anlass eingereicht werden, für Gesuche an die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz gilt eine Frist von einem Jahr vor dem Anlass.
Anmeldung Dienstanlässe
Übersicht Gesuche und Bewilligungen 2011 (Stand 22. Juli 2011)
Übersicht Gesuche und Bewilligungen 2012 (Stand 26. September 2011)
Anlässe von kantonaler Bedeutung
Weisung über die Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf kantonaler Ebene
Gesuch über den Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (kantonale Anlässe)
Anlässe von kommunaler, bzw. regionaler Bedeutung
Weisung über die Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf kommunaler bzw. regionaler Ebene
Gesuch über den Einsatz des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft (kommunale Anlässe)
Anlässe von nationaler oder internationaler Bedeutung
Link zum BABS
Beurteilung von Zivilschutzeinsätzen von kommunaler bzw. regionaler und kantonaler Bedeutung
Beurteilung durch den Gesuchsteller (Vers.07/2011)
Beurteilung durch den Einsatzleiter (Vers. 07/2011)