Haupt-Navigation
|
Einsätze des Zivilschutzes bei Katastrophen und Notlagen
Bei Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen kann der Regierungsrat des Kantons Aargau Teile von nicht betroffenen Zivilschutzorganisationen für die nachbarliche und regionale Hilfe aufbieten. Die Gemeinden/Regionen ihrerseits können ihre Zivilschutzorganisationen für die Nachbarschaftshilfe jederzeit aufbieten.
Darüber hinaus können auch Zivilschutzdienstleistungen ausserhalb des Kantons zur Bewältigung der Folgen von Katastrophen erbracht werden. In diesen Fällen koordiniert die Sektion Koordination Zivilschutz die Gesuche und den konkreten Einsatz der aargauischen Zivilschützer.
Meldeformular bei Katastrophen und Notlagen (Vers. 07.2011)
Einsätze des Zivilschutzes für Instandstellungsarbeiten
Der Zivilschutz kann auch für Instandstellungsarbeiten, etwa zur Sicherungs- und Aufräumarbeiten, engesetzt werden. Dies zur Abwendung von Folgeschäden, vor allem nach naturbedingten Ereignissen wie Überschwemmungen, Sturmschäden, Hangrutschen etc.. Die Koordination erfolgt durch die Sektion Koordination Zivilschutz.
|