Das Aargauer Kuratorium wurde auf Grund des "Gesetzes über die Förderung des kulturellen Lebens" vom 16.10.1968 eingesetzt.
Kuratorinnen und Kuratoren
Das Aargauer Kuratorium setzt sich zusammen aus sechs vom Grossen Rat und fünf vom Regierungsrat gewählten Kuratorinnen und Kuratoren, arbeitet ehrenamtlich als Milizgremium und entscheidet autonom über die Fördergelder und Beiträge im Bereich des aktuellen Kulturschaffens. Der Grosse Rat stellt ihm jährlich ein Globalbudget zur Verfügung, das rund die Hälfte des Kulturprozents ausmacht.
Die Kuratorinnen und Kuratoren organisieren sich in vier Fachgruppen. Der Regierungsrat bestimmt aus den elf Kuratorinnen und Kuratoren das Präsidium.
Geschäftsstelle
Für Administration, Beratung der Kulturschaffenden und Ausführung der Beschlüsse der Kuratorinnen und Kuratoren ist die Geschäftsstelle verantwortlich. Zum Kontaktformular.