Förderungsgrundsätze
Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen mit Sitz im Kanton Aargau, Aargauer Veranstalter und Aargauer Künstlerinnen. Den hierfür notwendigen Aargaubezug erfüllt,
wer den zivilrechtlichen Wohnsitz seit zwei Jahren im Aargau hat, oder
wer durch Werk oder Tätigkeit im Aargauer Kulturlebenpräsent ist, oder
wer in einer früheren Lebensphase 15 Jahre durchgehend im Aargau gewohnt hat.
Beurteilungskriterien
Das Aargauer Kuratorium fördert das kulturelle Schaffen in seiner ganzen Vielfalt und wendet dabei Qualitätsmasstäbe an.
Das Aargauer Kuratorium spricht seine Beiträge auf Gesuche und Bewerbungen hin.