Aargauer Kuratorium

Auftrag

Das Aargauer Kuratorium hat die Förderung professioneller Bereiche des aktuellen Kulturschaffens im Kanton Aargau zur Aufgabe. Das Aargauer Kuratorium trägt dazu bei, dass Kulturförderung als notwendige Staatsaufgabe anerkannt und umgesetzt wird. Das Aargauer Kuratorium vermittelt zwischen Kunst und Politik, fördert das kulturelle Bewusstsein in der Bevölkerung und verstärkt die Wahrnehmung der aargauischen Kultur und ihrer Förderung innerhalb und ausserhalb des Kantons.

Grundlage für die Tätigkeit des Aargauer Kuratoriums bildet das revidierte Kulturgesetz vom 31. März 2009.



Allgemeines

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