Revision Kulturgesetz

Kulturgesetz des Kantons Aargau

Gesetz und Verordnung treten auf den 1. Januar 2010 in Kraft

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum neuen Kulturgesetz verabschiedet. Damit liegen nun die Richtlinien zur Vergabe von Betriebsbeiträgen an Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung vor. Zudem regelt die Verordnung die Aufgabenbereiche der Denkmalpflege sowie der Archäologie neu. Der Kanton erhält erstmals die Möglichkeit, Gemeinden und Kirchgemeinden im Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit zu unterstützen.

Gesuchseingaben für Beiträge an Betriebskosten

Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung können Gesuchseingaben für Beiträge an Betriebskosten jeweils 1x pro Jahr eingereicht werden. Für Beiträge ab 2010 läuft die Eingabefrist bis zum 15. Februar 2010. Mehr Informationen >>

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Neues Kulturgesetz setzt auf Erneuerung und Kontinuität

Künftig sollen auch private Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung durch den Kanton unterstützt werden. Die Kulturvermittlung und die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit werden neu gesetzlich verankert, ebenso die Regelungen über die Unterschutzstellung von Baudenkmälern und archäologischen Hinterlassenschaften. Die Kulturförderung geschieht wie bisher durch das unabhängige Kuratorium. Das neue Gesetz tritt 2010 in Kraft. 
 


Ziele des neuen Kulturgesetzes

Das neue Kulturgesetz schafft das Fundament einer staatlichen Kulturpolitik, die folgende Ziele auf  kantonaler, kommunaler und privater Ebene erreichen will:
 
  • Der Aargau kann sich seiner Tradition entsprechend als Kulturkanton optimal entfalten und weiterentwickeln.
  • Die kulturelle und künstlerische Vielfalt wird gefördert und der Gesamtbevölkerung die Teilhabe am Kulturleben ermöglicht.
  • Der Aargau leistet mit herausragenden Kulturinstitutionen und Anlässen von überregionaler Bedeutung einen Beitrag an die kulturelle Vielfalt und an das qualitativ hoch stehende Kulturangebot der Schweiz.
  • Das kulturelle Schaffen erhält im Aargau durch das unabhängig entscheidende Kuratorium einen wirkungsvollen Antrieb, was die Entstehung von Kunstwerken begünstigt und den Einzelnen in seiner Sinnfindung unterstützt.
  • Das kulturelle Leben und Schaffen wird im Aargau als wichtiger Parameter der Standortförderung und -beurteilung wahrgenommen.
  • Durch seine Förderung, den Betrieb von Institutionen und die Pflege des historischen Erbes ist der Kanton eine attraktive Wirkstätte für kulturell und künstlerisch tätige Menschen.
  • Die Ergebnisse von Förderung, Pflege und Forschung werden an die gesamte Bevölkerung vermittelt und machen insbesondere Jugendlichen ihren Kanton als geschichtlichen, kulturellen und künstlerischen Ort bewusst.
  • Der Kanton sorgt für sein kulturelles Erbes mit grossem Engagement und nutzt es in an gemessener Weise. Im Umgang mit historischer Substanz zeigt er sich neuen Entwicklungen gegenüber aufgeschlossen.
  • Mit seinen Nachbarn und ausgewählten Partnern pflegt der Aargau engen Kontakt, sucht Synergien und einen Austausch über kulturelle und politische Grenzen hinweg.


kultur_aus_elb_broschuere_38.pdf (469.02 KB) Die Kultur leben
Entwicklungsleitbild Kanton Aargau, Juni 2005

Allgemeines

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