Kreiskommando


Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht werden können und wenn es der Dienst erlaubt.


Dienstverschiebungsgesuche sind in der Regel 14 Wochen vor Dienstbeginn schriftlich einzureichen an:

  1. Von Rekruten mit Wohnort im Kanton Aargau an das Kreiskommando Aargau, Personelles, Postfach, 5001 Aarau
  2. Von Sdt, Uof, höh Uof und Sub Of mit Wohnort im Kanton Aargau an das Kreiskommando, Personelles, Postfach, 5001 Aarau
  3. Von Hptm und Stabsof a d Dw an Personelles der Armee, Milizpersonal Offiziere, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern

Beizulegen sind:
Bestätigungen (Arbeitgeber, Schule usw.) oder Arztzeugnisse.

Die Kosten für Arztzeugnisse gehen zu Lasten des Gesuchstellers.
Ein bereits erhaltener Marschbefehl ist dem Gesuch nicht beizulegen. Er bleibt beim Gesuchsteller bis zum Entscheid. Bei Unklarheiten gibt Ihnen der Sektionschef gerne Auskunft!



 
Mann sucht WK-Daten auf dem Kurstableau

 



Abbildung eines Natel
WK-Daten können auch mit dem Handy abgerufen werden.


Formular Dienstverschiebung für Studenten (pdf, 61kB)
Formular Dienstverschiebung anderer Grund (pdf, 43kB)


Formular Gesuch um Fraktionierung für Studenten (pdf, 53kB)


Urlaub während der Dienstleistung

Allgemeiner Urlaub ist die angeordnete, mehr als einen Tag dauernde Freizeit für den Grossteil der Absolventen eines Ausbildungsdienstes. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (beispielsweise Wachtdienst) kommandiert werden können.

Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub. Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In nicht einzuplanenden Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen. Zuständig ist Ihr Einheitskommandant.




Allgemeines

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