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Dienstverschiebungsgesuche werden nur bewilligt, wenn zwingende Gründe vorgebracht werden können und wenn es der Dienst erlaubt. Muss eine Dienstleistung aus zwingenden Gründen verschoben werden, ist in diesem Fall frühzeitig (im Regelfall spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn) ein Gesuch um Dienstverschiebung oder Dienstvorausleistung einzureichen. Gesuche die zu spät eintreffen werden nur in absoluten Notfällen bewilligt. 1. Von Rekruten mit Wohnort im Kanton Aargau an das Kreiskommando Aargau, Personelles, Postfach, 5001 Aarau 2. Von Sdt, Uof, höh Uof und Sub Of mit Wohnort im Kanton Aargau an das Kreiskommando, Personelles, Postfach, 5001 Aarau 3. Von Hptm und Stabsof a d Dw an Personelles der Armee, Milizpersonal, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern Gesuche müssen ausserdem begründet und mit den nötigen Bestätigungen (Arbeitgeber, Beratungsstelle zivile - militärische Ausbildung an Ausbildungsstätten, Schule, Arztzeugnis, u.s.w.) versehen werden. Die Kosten für Arztzeugnisse gehen zu Lasten des Gesuchstellers. Der Marschbefehl sowie das Dienstbüchlein sind dem Gesuch um Dienstverschiebung nicht beizulegen. Die Pflicht zum Einrücken bleibt bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht schriftlich bewilligt wurde.
WK-Daten können auch mit dem Handy abgerufen werden.
Formular Gesuch um Fraktionierung für Studenten (pdf, 53kB) Urlaub während der DienstleistungAllgemeiner Urlaub ist die angeordnete, mehr als einen Tag dauernde Freizeit für den Grossteil der Absolventen eines Ausbildungsdienstes. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (beispielsweise Wachtdienst) kommandiert werden können.Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub. Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In nicht einzuplanenden Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen. Zuständig ist Ihr Einheitskommandant. |