Die Klosterkirche Königsfelden kann für kulturelle Anlässe von überregionalem Interesse von ausgewiesenen Kulturveranstaltern gemietet werden. Schwerpunktmässig werden vor allem Veranstaltungen im Bereich Tanz und Gesang berücksichtigt.
Mindestens zwei Monate vor dem Anlass muss beim Museum Aargau, Schloss Lenzburg, 5600 Lenzburg ein Benutzungsgesuch eingereicht werden.
Die Leitung des Museum Aargau befindet über das Gesuch, unter Berücksichtigung der Verordnung über die Verwaltung und Benützung der Klosterkirche Königsfelden.
Benutzungs- und Gebührenreglement Klosterkirche Königsfelden
Bei positivem Entscheid unterzeichnet der Veranstalter eine Vereinbarung über die Benützung der Klosterkirche Königsfelden.
Ferner ist zu beachten, dass nicht mehr als 400 Sitzplätze erlaubt sind (ein Bestuhlungsbeispiel liegt unten als Download-Dokument bereit).
Der Veranstalter ist bei der Unterzeichnung der Vereinbarung über die Benützung der Klosterkirche Königsfelden unaufgefordert verpflichtet, einen Bestuhlungs- bzw. einen Stellplan für das Chor- und/oder Orchesterpodest einzureichen.
Die Reservation wird erst dann definitiv, wenn die vom Museum Aargau unterzeichnete Vereinbarung zur Benützung der Klosterkirche Königsfelden beim Veranstalter eintrifft.
Bestuhlungsbeispiel Klosterkirche
Adresse / Kontakt
Kloster Königsfelden 5210 Windisch Tel. +41 (0)56 441 88 33