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Integration

Kantonales Integrationsprogramm KIP

Bund und Kantone wollen die Integrationsförderung von Migrantinnen und Migranten gezielt verstärken: In allen Kantonen laufen vierjährige Integrationsprogramme (KIP). Zudem wird mit der Integrationsagenda Schweiz (IAS) die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen unterstützt.

Logo des Kantonalen Integrationsprogramms KIP

Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) beruht auf drei Pfeilern: Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. Die drei Pfeiler umfassen insgesamt acht Förderbereiche. Auch die Integrationsagenda Schweiz ist Teil des KIP.

  1. Information und Beratung

    Dieser Pfeiler des KIP besteht aus den Förderbereichen Erstinformation und Integrationsförderbedarf, Beratung und Schutz vor Diskriminierung.

  2. Bildung und Arbeit

    Dieser Pfeiler des KIP besteht aus den Förderbereichen Sprache und Bildung, frühe Kindheit und Arbeitsmarktfähigkeit.

Allgemeine Informationen zum KIP

Die Kantonalen Integrationsprogramme basieren auf Vereinbarungen mit dem Bund. Darin werden verbindliche Integrationsziele sowie Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Programme festgehalten. Die Finanzierung der KIP wird paritätisch zwischen Bund, Kanton und Gemeinden sichergestellt. Die Integrationsagenda Schweiz ist Teil der Kantonalen Integrationsprogramme.

Der Kanton Aargau verfolgt in der Integrationsförderung den Regelstrukturansatz. Die Integration erfolgt primär in den Schulen, im Arbeitsmarkt oder im Bildungswesen. Die spezifische Integrationsförderung schafft ergänzende Angebote insbesondere für diejenigen Personen, welche die Angebote der Regelstruktur nicht ohne zusätzliche Unterstützung nutzen können, weil ihnen die Voraussetzungen dazu fehlen.

Für die Umsetzung des KIP des Kantons Aargau ist die Sektion Integration und Beratung des Amts für Migration und Integration zuständig. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden und anderen Akteuren der Integrationsförderung.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 27. Juni 2017 den Verpflichtungskredit für die Weiterführung des kantonalen Integrationsprogramms 2018-2021 mit 83 zu 39 Stimmen gutgeheissen. KIP 2 hat zum Ziel, das Bewährte zu verstetigen und die Gemeinden weiterhin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Integration zu unterstützen.

KIP 3 (2024-2027)

Mit dem KIP 3 werden die Eckwerte für die Integrationsmassnahmen im Zeitraum 2024 - 2027 festgelegt. Diese Massnahmen ermöglichen neuzugewanderten Menschen einen raschen und nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt und verhindern soziale Spannungen und hohe Kosten wegen wirtschaftlicher Unselbstständigkeit.

Beim KIP 3 handelt es sich primär um eine Weiterentwicklung der laufenden Programme ohne fundamentale Neuausrichtung. Bestehende Massnahmen und Förderbereiche sollen weitergeführt werden, da sich die bisherige Integrationsförderung bewährt und durch ihr gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgezeichnet hat. Gleichzeitig werden das Angebot an Sprachkursen und die Regionalisierung der Verbundaufgabe Integration mit den Gemeinden vertieft.

Die Nachfrage nach Deutschkursen ist aufgrund der höheren Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes und den Integrationsbestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes gestiegen. Deshalb werden im KIP 3 neu auch regionale Kurse angeboten, die über das Niveau A2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) hinausgehen. Somit können Sprachkenntnisse, die eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Integration darstellen, noch zielführender gefördert werden.

Bisher haben sich mehr als 60 Gemeinden zu Regionalen Integrationsfachstellen (RIF) zusammengeschlossen, welche die Integrationsangebote nahe an den Zielgruppen auf regionaler Ebene koordinieren. Weitere RIF starten 2024 in die Pilotphase oder sind in Planung, wobei der Kanton deren Aufbau finanziell und konzeptionell unterstützt. Die bestehenden RIF bilden das Kernstück der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden in der Integrationsarbeit. Diese Erfolgsgeschichte soll im KIP 3 mit den zukünftigen RIF fortgesetzt werden.

Die Integrationsagenda Schweiz (IAS), welche sich spezifisch auf die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen konzentriert, wird im Rahmen des KIP umgesetzt. Die IAS wird jedoch vollständig vom Bund finanziert.

KIP 2bis (2022-2023)

Mit dem KIP 2bis wird das Ende 2021 auslaufende KIP 2 nahtlos verlängert. Die Verlängerung des Programms ermöglicht es, die Erfahrungen der 2019 eingeführten Integrationsagenda Schweiz und den neu hinzukommenden Begleitmassnahmen für die Weiterentwicklung des KIP 3 ab 2024 zu berücksichtigen.

Der Inhalt von KIP 2bis bleibt gegenüber dem KIP 2 weitestgehend gleich. Punktuell wurden inhaltliche Schwerpunkte weiterentwickelt. Darunter fällt die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie die Fokussierung auf die Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

KIP 2 (2018-2021)

Mit dem KIP 2 soll das bisher Bewährte nach Massgabe der finanziellen Mittel fortgesetzt, weiterentwickelt und verstetigt werden.

Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist weiterhin zentrale Voraussetzung für eine breit abgestützte und gut verankerte Integrationsförderung.

In inhaltlicher Hinsicht liegen die Schwerpunkte nach wie vor bei Massnahmen in den Bereichen Information und Beratung, Sprachförderung sowie arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration. Der Fokus liegt im Kanton Aargau weiterhin auf Fördermassnahmen für schulungewohnte und niedrigqualifizierte Migrantinnen und Migranten, mit Ausnahme der Gruppe der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen, bei denen diese Einschränkung nicht gilt.

Die interdepartementale Zusammenarbeit auf der operativen und der strategischen Ebene wird weitergeführt und so der Regelstrukturansatz in der Integrationsförderung konsequent umgesetzt.

Für die Umsetzung des KIP ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres zuständig. Es stellt das Controlling der Umsetzungsmassnahmen und der Zielerreichung der im KIP definierten strategischen Ziele und Teilziele über ein halbjährliches Monitoring sicher.

Die Integrationsförderung ist jedoch eine Querschnittsaufgabe, die in allen Departementen, insbesondere im Departement Volkswirtschaft und Inneres, im Departement Bildung, Kultur und Sport sowie im Departement Gesundheit und Soziales wahrgenommen wird. Vor Ort sind es die Gemeinden, die eine entscheidende Rolle in der Integration spielen, nebst den vielen verschiedenen Organisationen und Institutionen sowie Privatpersonen und Freiwilligen, die sich engagieren. Der Koordination kommt daher eine grosse Bedeutung zu.

KIP 1 (2014-2017)

Mit dem KIP 1 2014-2017 wurden die Grundlagen erarbeitet, um diejenigen Zielgruppen, die nicht oder ungenügend von den Regelstrukturen erreicht werden können, zielgerichtet, effektiv und kosteneffizient zu fördern. Dies in den Bereichen Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. In vielen Gemeinden – den wichtigsten Partnern vor Ort – sind Prozesse zur Stärkung der Integrationsförderung angelaufen oder bereits in der Umsetzung.

Kantonales Integrationsprogramm KIP 1 (PDF, 93 Seiten, 2,2 MB)

Weitere Informationen zu den getroffenen Massnahmen während KIP 1:
Botschaft zum KIP 2 an den Grossen Rat (PDF, 47 Seiten, 993 KB)
Anhang zur Botschaft (PDF, 35 Seiten, 1,1 MB)

Integrationsagenda Schweiz (ab 2019)

In Zusammenarbeit zwischen den Vertretern verschiedener kantonaler Direktorenkonferenzen sowie des Bundes wurden im Rahmen des Berichts der Koordinationsgruppe Integrationsagenda Schweiz vom 1. März 2018 die Grundlagen der künftigen Integrationsmassnahmen für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge (VA/FL) aufgezeigt.

Der Bundesrat hat gestützt auf diese Vorarbeiten die Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländer (VIntA; SR 142.205) angepasst. Die erhöhte Integrationspauschale (IP) pro VA/FL von Fr. 18'000.– soll ab Mai 2019 für die ab diesem Zeitpunkt geregelten VA/FL zur Auszahlung gelangen.

Die Kantone wurden aufgefordert, gestützt auf die Erkenntnisse der erwähnten Berichte und den Beschluss des Bundesrates bis Ende April 2019 ein Umsetzungskonzept einzureichen.

Der Regierungsrat hat das kantonale Umsetzungskonzept zur Integrationsagenda Schweiz genehmigt. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres wurde beauftragt, das Konzept beim Staatssekretariat für Migration einzureichen und ab 1. Mai 2019 schrittweise umzusetzen.