Kataster der belasteten Standorte

Wann erfolgt ein Eintrag?

Beim Eintrag und der Bewertung von Ablagerungs-, Unfall- und Betriebsstandorten werden im Kanton Aargau unter Berücksichtigung der Altlastenverordnung bestimmte Kriterien angewandt.

Ablagerungs- und Unfallstandorte

Beurteilt werden ehemalige Deponien von Abfällen wie Kehricht, Industrie- und Bauabfällen. Bei Unfallereignissen sind Restbelastungen im Untergrund relevant (siehe Kriterien)


Betriebsstandorte

Beurteilt werden produzierende Betriebe, Reparaturbetriebe und Handelsbetriebe, welche in der Vergangenheit umweltgefährdende Stoffe und Flüssigkeiten eingesetzt und/oder umgeschlagen haben. Dass heisst, Gewerbe- und Industriebetriebe, bei welchen im Untergrund mit grosser Wahrscheinlichkeit Verunreinigungen entstanden sind, werden in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen (siehe Kriterien)


Wie kann ein Eintrag verhindert werden?

Allgemeines

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