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Wann erfolgt ein Eintrag?Beim Eintrag und der Bewertung von Ablagerungs-, Unfall- und Betriebsstandorten werden im Kanton Aargau unter Berücksichtigung der Altlastenverordnung bestimmte Kriterien angewandt.Ablagerungs- und Unfallstandorte Beurteilt werden ehemalige Deponien von Abfällen wie Kehricht, Industrie- und Bauabfällen. Bei Unfallereignissen sind Restbelastungen im Untergrund relevant (siehe Kriterien) Betriebsstandorte Beurteilt werden produzierende Betriebe, Reparaturbetriebe und Handelsbetriebe, welche in der Vergangenheit umweltgefährdende Stoffe und Flüssigkeiten eingesetzt und/oder umgeschlagen haben. Dass heisst, Gewerbe- und Industriebetriebe, bei welchen im Untergrund mit grosser Wahrscheinlichkeit Verunreinigungen entstanden sind, werden in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen (siehe Kriterien) Wie kann ein Eintrag verhindert werden? |