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Konsequenzen eines EintragsBereits heute werden belastete Liegenschaften und Grundstücke von Kreditgebern vor Vergabe von Krediten oder bei Verlängerung oder Änderung einer Hypothek neu bewertet. Die Beantwortung von Anfragen zu möglichen Belastungen stützen sich bis zur Fertigstellung des Katasters der belasteten Standorte (KBS) auf die bisher erhobenen Daten, welche zum Teil noch unvollständig sind, aber laufend vervollständigt werden.Je grösser die Unsicherheit bezüglich einer möglichen Verunreinigung einer Liegenschaft ist, desto höher wir durch Kreditgeber der Minderwert bemessen. Bei den laufenden Arbeiten zur Erstellung des KBS ist es für alle Beteiligten deshalb äusserst wichtig, dass möglichst viele Anhaltspunkte über einen Standort in Erfahrung gebracht werden. So können belastete Arealbereiche eingegrenzt und unbelastete Bereiche ausgegrenzt werden. Sanierungen der Untergrundsbelastungen sind bei Einwirkungen auf Schutzgüter wie das Grundwasser notwendig. Dies hängt von der Art und Menge der Schadstoffe am Standort sowie der Lage zu einem Schutzgut ab und ist nur zu ca. 5% aller Fälle notwendig. Abgesehen von der oben erwähnten Bewertung durch Kreditgeber, hat ein Eintrag in den Kataster der belasteten Standorte in der Regel nur dann Konsequenzen, falls auf dem Standort ein Bauprojekt realisiert werden soll oder ein möglicher Sanierungsbedarf besteht. In solchen Fällen müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Auf der Basis der Untersuchungsergebnisse können Bauprojekte auf belasteten Standorten in der überwiegenden Zahl der Fälle problemlos mit flankierenden Massnahmen realisiert werden. |