Katastrophenvorsorge


Die Wirtschaftliche Landesversorgung (WL)

80% unserer Energie stammt aus dem Ausland, die Schweiz ist in diesem Sektor praktisch vollständig auf Importe angewiesen, Tendenz zunehmend. 40% unserer Nahrungsmittel werden aus dem Ausland eingeführt; bei Erdöl und Erdgas sind es sogar 100%.

Die Versorgung der Bevölkerung ist privatwirtschaftlich organisiert. Erst wenn die Selbstregulierungkräfte des Marktes in einer Krisensituation nicht mehr spielen, greift der Staat ein. Für solche Fälle steht dem Bund die Organisaton wirtschaftliche Landesversorgung zur Verfügung: eine Milizorganisation aus Kaderleuten der Wirtschaft und der Verwaltung.

Der intensive Austausch von Waren und Gütern mit dem Ausland nimmt weiter zu. Gleichzeitig verkleinern private Unternehmen aus Kostengründen ihre Warenlager. Diese Entwicklung macht unser Land noch abhängiger und anfälliger für Versorgungsprobleme – die Wirtschaftliche Landesversorgung gewinnt an Bedeutung.

Ein grundlegendes Element der Wirtschaftlichen Landesversorgung ist die Vorratshaltung: Ob Benzin, Zucker, Reis, Kaffee oder andere Produkte des täglichen Bedarfs:in einer Krise werden bestimmte Güter erfahrungsgemäss knapp. Produkte, die in der Schweiz nicht- oder nur in ungenügender Menge- vorhanden sind, müssen deshalb an Lager gelegt werden.

Das System der Wirtschaftlichen Landesversorgung beruht auf Zusammenarbeit von Privatwirtschaft und Staat. Die Unternehmen verpflichten sich, Lager einer bestimmten Art und Menge zu halten. Sie sind selber für den regelmässigen Austausch des Lagergutes zuständig. Der Bund überwacht diese Lagerhaltung und erleichtert die Finanzierung durch die Garantie von Bankdarlehen. Die Kosten für die Lagerhaltung werden an die Konsumenten weitergegeben (z.B. 1, 5 Rappen / Liter Benzin) sind aber grundsätzlich nichts anderes als eine Art Versicherungsprämie die eine Versorgungssicherheit von rund viereinhalb Monaten garantiert.

Die Landesversorgung hat auch den Auftrag, in Krisen die Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Gütern sicherzustellen. Wichtige Heilmittel werden heute weltweit zum Teil nur noch an einigen wenigen Standorten hergestellt. Zudem verlagern Grosshersteller die Produktion von Grundsubstanzen immer mehr in Niedrigpreisländer. Durch die Konzentration der Produktion erfolgen Heilmittellieferungen weniger flexibel. Dies, weil die Herstellung für die jeweiligen Länder bereits Monate im Voraus geplant ist. Steigt die Nachfrage nach einem Medikament aufgrund einer Epidemie oder gar Pandemie überraschend an, kann es zu Versorgungsengpässen kommen.

Die Wirtschaftliche Landesversorgung legt fest, welche medizinischen Güter und Dienstleistungen lebenswichtig und im Hinblick auf Krisen sicherzustellen sind und trifft entsprechende Vorkehrungen (z.B. Lagerhaltung).

Die Kantone und Gemeinden haben die Aufgabe die Massnahmen der Wirtschaftlichen Landesversorgung zu vollziehen.

Gemeinden bis 9'000 Einwohner haben zurzeit keine Vorbereitungsmassnahmen zu treffen. Gemeinden mit mehr als 9'000 Einwohnern müssen vorgegebene Checklisten und Konzepte erarbeiten.
Alle Gemeinden müssen gemäss Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (SAR 515.200 / § 44) der KZWL die verantwortliche Person der Gemeindestelle für Wirtschaftliche Landesversorgung (GWL) mittels Formular melden.

Detailliertere Informationen finden Sie unter: www.bwl.admin.ch



meldeformular_mutationen_gwl.pdf (15.45 KB) Meldeformular "Verantwortliche Person der GWL"

Allgemeines

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