Katastrophenvorsorge
Aufgaben eines Regionalen Führungsorgans

Bei Katastrophen und in Notlagen beraten die RFO die Gemeinderäte, schlagen Massnahmen vor und vollziehen die Entscheide der Gemeinderäte.

Sie bereiten sich durch Planungen und Umsetzung von Gefährdungsanalyse-Szenarien auf Ernsteinsätze vor, besuchen die vom Kanton angebotene Aus- und Weiterbildung (obligatorisch) und halten sich durch eigene Übungen für einen Einsatz bereit.

Sie stellen die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung in ihrer Region sicher.

Im Fall einer Katastrophe koordinieren die RFO die Einsätze der Partner-organisationen, unterstützen die Einsatzleitung und übernehmen die logistische Koordination. Sie sorgen für die Erfüllung von Aufträgen seitens der Einsatzleitung oder des KFS und erteilen ihrerseits Aufträge an die Partner-organisationen.

Wenn die Einsatzleitung nicht bei einer der Partnerorganisationen liegt übernimmt das RFO auch die Einsatzleitung (z.B. Pandemie).

Bei einem Einsatz orientieren sie unverzüglich die Einsatzzentrale der Kantonspolizei sowie die Nachbarregionen und halten ständigen Kontakt zum KFS.


Allgemeines

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