Warnung und Alarmierung der Gemeinden
Die Gemeindebehörden beauftragen das für sie zuständige Regionale Führungsorgan (RFO) mit der Sicherstellung der Warnung und Alarmierung in allen Gemeinden der Bevölkerungsschutzregion. Die RFO sind verpflichtet, unabhängig von der Sirenenfernsteuerung, die Aus-lösung des Allgemeinen Alarms in allen Gemeinden ihrer Bevölkerungsschutzregion sicherzustellen. Die RFO bezeichnen das entsprechende Personal, sorgen für dessen Ausbildung und stellen dessen Erreichbarkeit sicher, damit der Allgemeine Alarm unverzüglich ausgelöst werden kann.
Warnungen werden über die Kantonale Feuerwehr Alarmstelle (KFA) an die RFO übermittelt. Die RFO sind verantwortlich für die Weiterleitung an die zuständigen Gemeindebehörden und weitere Stellen.
Den RFO steht eine passwortgeschützte Elektronische Lagedarstellung (ELD) zur Verfü-gung. Auf dieser können alle aktuellen Warnmeldungen, Empfehlungen von Bund oder Kanton an die Behörden, Lagebeurteilungen der kantonalen Stellen sowie Lageberichte bei Einsätzen des KFS eingesehen werden.
Sämtliche Sirenen der Gemeinden des Kantons Aargau können zentral von der Einsatzzent-rale der Kantonspolizei (EZ KAPO) mittels Sirenenfernsteuerung ausgelöst werden.
Die Auslösung des Allgemeinen Alarms erfolgt bei der Sirenenfernsteuerung durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei (EZ KAPO) oder mittels Handauslösung vor Ort durch die von den RFO bezeichneten Auslösestellen (Organisationen oder Personen).
Jede Auslösung des Allgemeinen Alarms (inkl. Fehlalarm) muss zwingend von einer ICA-RO-Meldung (Radiomeldung) mit oder ohne den entsprechenden Verhaltensanweisungen für die Bevölkerung an die EZ KAPO begleitet sein. Die EZ KAPO stellt die Weiterleitung an die Radiostationen sicher.
Das Ende der Gefahr, die Lockerung oder Aufhebung von Verhaltensanweisungen muss von der aufhebenden Behörde mit einer ICARO-Meldung via EZ KAPO den Radiostationen so¬wie mit den entsprechenden Informationen den anderen Medien bekannt gegeben werden.