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Führung auf Stufe Kanton
Zur Sicherstellung der vereinfachten Führung und Verwaltung in Katastrophen, Notlagen und schweren Mangellagen hat der Regierungsrat einen Kantonalen Führungsstab ernannt. Er informiert und berät den Regierungsrat, schlägt Sofortmassnahmen vor und vollzieht die Entscheide der Regierung.
Katastrophen, Notlagen und schwere Mangellagen sollen so lange wie möglich und verantwortbar mit den bestehenden Verwaltungsstrukturen bewältigt werden. Ist eine spezielle Koordination innerhalb der Alltagsstrukturen notwendig, kann der Regierungsrat den KFS oder auch nur Teile davon aufbieten.
Ist die Bewältigung einer Katastrophe, Notlage oder schweren Mangellage mit den bestehenden Verwaltungsstrukturen nicht mehr möglich, bietet der Regierungsrat den KFS auf.
Grundstruktur KFS
Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZG-AG)
Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau (BZV-AG)
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