Kantonspolizei

Häufige Fragen zum Thema Verkehrssicherheit

Kann mein Führerausweis entzogen werden, wenn ich ein Fahrrad in alkoholisiertem Zustand lenke?

Wie muss ich nach dem Verlust der Kontrollschilder vorgehen?

Wie kommt meine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall in den Besitz des Polizeirapportes?

Darf eine alkoholisierte Person auf dem Beifahrersitz eines Autos mitfahren?

Kann mein Führerausweis entzogen werden, wenn ich ein Fahrrad in alkoholisiertem Zustand lenke?

Auch mit einem Fahrrad dürfen sie nicht in angetrunkenem Zustand fahren!
Es gelten die gleichen Alkoholwerte wie bei einem Motorfahrzeug (0.5 Promille). Die Strafandrohung bei einem motorlosen Fahrzeug ist allerdings geringer. Der Radfahrer wird beanzeigt wegen Führens eines nichtmotorisierten Fahrzeuges in angetrunkenem Zustand, was mit  Busse bestraft wird. Über den allfälligen Entzug des Führerausweises entscheidet das zuständige Strassenverkehrsamt.


Zum Seitenbeginn springen

Wie muss ich nach dem Verlust der Kontrollschilder vorgehen?

Der Verlust eines oder mehrerer Kontrollschilder ist auf einem Polizeiposten zu melden. Sie erhalten dort ein Verlustformular mit einer provisorischen Bewilligung. Damit dürfen Sie Ihr Fahrzeug ohne oder nur mit einem einzigen Kontrollschild innert einer vorgegebenen Frist weiter verwenden. 



Zum Seitenbeginn springen

Wie kommt meine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall in den Besitz des Polizeirapportes?

Aufgrund Ihrer Schadenmeldung holt die Versicherungsgesellschaft die nötigen Unterlagen selbständig beim Polizeikommando ein.

Zum Seitenbeginn springen

Darf eine alkoholisierte Person auf dem Beifahrersitz eines Autos mitfahren?

Ja, denn grundsätzlich gibt es keine Vorschrift, die das verbietet. Allerdings darf der Beifahrer den Lenker nicht stören oder behindern.

Zum Seitenbeginn springen

Weitere Fragen?

Auf der Homepage der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) finden Sie Antworten auf viele weitere Fragen zum Thema Strassenverkehr. 

Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen