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Häufige Fragen zum Thema KriminalitätsbekämpfungIch habe im Internet einen Artikel zum Verkauf angeboten. Nun erhalte ich einen ausländischen Check mit einem überhöhten Betrag. Wie verhalte ich mich?Mir werden unaufgefordert per Brief, Fax oder eMail Angebote in Millionenhöhe unterbreitet. Wie verhalte ich mich richtig? Mir wird ein höherer Gewinn einer ausländischen Lotteriegesellschaft in Aussicht gestellt. Wie verhalte ich mich richtig? Ich habe einen falschen Geldschein angenommen. Was ist zu tun? Ich habe einem Inserat entnommen, dass ich mein Geld zu einem Jahreszins von 20 % anlegen könnte. Ist das seriös? Ich habe im Internet einen Artikel zum Verkauf angeboten. Nun erhalte ich einen ausländischen Check mit einem überhöhten Betrag. Wie verhalte ich mich?In letzter Zeit mehren sich Vorfälle, bei denen der Anbieter eines Artikels im Internet nach vorgängigem eMail-Kontakt aus dem Ausland einen (verfälschten/gefälschten) Bankcheck erhält. Der darauf angebrachte Betrag übersteigt den Verkaufspreis massiv. Der ahnungslose Anbieter löst den Check anschliessend bei seiner Hausbank ein, welche den Betrag seinem Konto gutschreibt. Aus Ehrlichkeit nimmt der gutgläubige Anbieter anschliessend mit dem Checkaussteller Verbindung auf, worauf dieser die Anweisung gibt, den überschüssigen Betrag mit internationalem Geldtransfer an eine bestimmte Person zu überweisen. Die ausländische Bank, welche den Checkbetrag der Schweizer Bank zurückvergüten sollte, erkennt später die Fälschung und weist die Zahlung ab. Daraufhin storniert die Schweizer Bank auch ihre Auszahlung an den Anbieter. Dieser erleidet einen Vermögensschaden in der Höhe des Betrags, den er ins Ausland überwiesen hat. Zudem sitzt er nach wie vor auf seinem als verkauft geglaubten Artikel.Unser Rat: Bankcheck der Hausbank vorlegen. Mit der Hausbank vereinbaren, dass die Gutschrift erst nach Eingang des Checkbetrages erfolgen soll. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Bankcheck weder gefälscht noch verfälscht ist. Sollten Sie bereits zu Schaden gekommen sein, erstatten Sie auf dem nächsten Kantonspolizeiposten eine Strafanzeige. Mir werden unaufgefordert per Brief, Fax oder eMail Angebote in Millionenhöhe unterbreitet. Wie verhalte ich mich richtig?Seit Jahren versenden nigerianische Betrüger Briefe, Faxe und eMails an Firmen, Privatpersonen und Behörden flächendeckend in der ganzen Schweiz und machen darin betrügerische Geschäftsangebote mit Gewinnversprechen in Millionenhöhe. In der Zwischenzeit erreichen uns solche Schreiben aus der ganzen Welt. In erster Linie wollen sie Ihr Geld!Selbst wenn Sie nur antworten und nicht auf das Geschäft einsteigen, haben die Betrüger schon etwas, das sie wollen. So kommen sie in den Besitz Ihres Briefpapiers, Ihres Briefkopfs, Firmenlogos und Ihrer Unterschrift! Damit fälschen sie Dokumente, Geschäftsbriefe, mit denen sie Sie oder andere Leute betrügen! Deshalb: Reagieren Sie auf keinen Fall auf solche Schreiben! Auch nicht um eine Negativantwort zu geben! Diese Briefe gehören in den Papierkorb! Mir wird ein höherer Gewinn einer ausländischen Lotteriegesellschaft in Aussicht gestellt. Wie verhalte ich mich richtig?In erster Linie wissen Sie, ob Sie an einer solchen Lotterie teilgenommen haben. Wenn nicht, gehört dieser Brief in den Papierkorb. Insbesondere auch dann, wenn vor der Gewinnauszahlung selber eine Leistung erbracht werden muss.Ich habe einen falschen Geldschein angenommen. Was ist zu tun?Versuchen Sie unter keinen Umständen, diesen Geldschein weiter in Umlauf zu setzen! Sie würden sich strafbar machen. Obwohl Ihnen kein Ersatz angeboten werden kann, bringen Sie das Falschgeld auf den nächsten Polizeiposten. Hegen Sie Zweifel über die Echtheit eines Geldscheines, legen Sie diesen am Bank- oder am Postschalter zur Prüfung vor. Dasselbe gilt auch für Geldmünzen. -deaktiviert-->Weitere Informationen.<--deaktiviert-Ich habe einem Inserat entnommen, dass ich mein Geld zu einem Jahreszins von 20 % anlegen könnte. Ist das seriös?Orientieren Sie sich nach den gängigen Zinsen auf dem Obligationenmarkt. Je weiter die Zinsversprechen darüber hinausgehen, desto stärker ist Betrug anzunehmen. Tätigen Sie keine solchen Geschäfte, ohne vorher eine Drittmeinung eingeholt zu haben. Diese Vorsicht ist noch zu verstärken, wenn das vermeintlich gute Geschäft aus dem Ausland winkt. Lassen Sie sich nicht am Telefon zu einem Abschluss drängen. Sind Sie besonders vorsichtig bei cleveren und hartnäckigen Telefonverkäufern. Insbesondere gewarnt wird vor Warentermingeschäften im Ausland. Ein Totalverlust ist vorprogammiert, auch wenn das die ersten Abrechnungen anders darstellen!Top-Thema: Falsche Checks
Auf ein Verkaufsangebot im Internet reagieren mitunter leider auch Kriminelle. Lesen Sie dazu die erste Frage/Antwort.
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