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Private Sicherheitsdienste
Das am 1. Januar 2007 in Kraft tretende Polizeigesetz regelt die Bewilligungspflicht für die gewerbsmässig ausgeübte Tätigkeit privater Sicherheitsdienste und Privatdetekteien. Nachstehend finden Sie Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen und den Ablauf des Bewilligungsverfahrens. Auch können Sie hier die nötigen Formulare beziehen.
Weisungen
über die Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste Gültig ab 01.07.2011
Ablauf des Bewilligungsverfahrens
(Diagramm)
Meldepflicht der Angestellten an die Aufsichtsstelle
(Ablaufdiagramm)
Liste der Tätigkeiten
für private Sicherheitsdienste
Meldeblatt
für Mitarbeitende privater Sicherheitsdienste kann am Computer ausgefüllt werden!
Gesuch
um Erteilung der Bewilligung für die Ausübung einer bewilligungspflichtigen Tätigkeit im Bereich der privaten Sicherheitsdienste im Kanton Aargau (Formular)
Gesuch
um Zustimmung für den Beizug privater Sicherheitsdienste zur Gewährleistung der lokalen Sicherheit durch Gemeinden (Formular)
Gebührentarif
des Polizeikommandos vom 15.06.2006
Verzeichnis der privaten Sicherheitsdienste
Die Liste umfasst alle Sicherheitsdienste, die eine Bewilligung besitzen, um im Kanton Aargau tätig zu sein.
Anforderungen an Sicherheitsdienste
- Gemäss § 20 Abs. 3 des Polizeigesetzes bedarf der Beizug privater Sicherheitsdienste durch die Gemeinden der Zustimmung durch das zuständige Departement. Die Kantonspolizei als Vollzugsbehörde prüft , ob die Tätigkeit durch Private wahrgenommen werden darf und ob die privaten Sicherheitsdienste die gestellten Anforderungen erfüllen. Für Fragen steht die Fachstelle SIWAS des Polizeikommandos gerne zur Verfügung.
Ausbildung für Sicherheitsdienste - Verkehr
- Für die Ausbildung "Verkehrswinken" können Sie sich seit dem 01.07.2009 bei der Repol Suret anmelden. Die Repol Suret übernimmt auch die Zertifizierung von ausgebildeten Mitarbeitern die im Kt. Aargau eingesetzt werden. Die Ausbildung für Ordnungsbussen, ruhender Verkehr übernimmt ab. 01.07.2009 die Repol unteres Fricktal.
Adresse der Fachstelle SIWAS
Kantonspolizei Aargau Fachstelle SIWAS Tellistrasse 85 5004 Aarau Telefon 062 835 82 43 Telefax 062 835 82 21
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