Kantonspolizei


Zeiningen A3: Nichtgenügen der Meldepflicht nach einem Selbstunfall, Zeugenaufruf

Es wurden 16 Meter Wildschutzzaun und ein Elektroverteilerkasten beschädigt. Der Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken. Der Verursacher setzte die Fahrt fort.

Am Montag, 19. Juli 2010, vermutlich ca. 17 Uhr, kam auf der Autobahn A3 in Zeiningen, Fahrbahn Richtung Basel, ein Auto aus bisher unbekannten Gründen von der Fahrbahn ab. Dabei wurden 16 Meter Wildschutzzaun umgefahren und ein Elektroverteilerkasten beschädigt. Der Verursacher setzte die Fahrt fort, ohne den Schaden zu melden. Am Unfallort blieben Teile von einem PW Audi zurück.
Offenbar ist am Montagabend in Möhlin verschiedentlich ein dunkler Audi mit einem massiven Frontschaden, versehen mit ausländischen Kontrollschildern, aufgefallen. Bei diesem Fahrzeug dürfte es sich um das Verursacherfahrzeug handeln. Es muss davon ausgegangen werden, dass der Fahrzeughalter sich in der Umgebung von Möhlin aufhält.

Wer Angaben zum Standort dieses Autos machen kann, wird gebeten, sich über die Notrufnummer 117 mit der Kantonspolizei in Verbindung zu setzen.

20.07.2010


Allgemeines

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