Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
Im Bereich der Suchthilfe existieren diese drei Begriffe und bezeichnen – je nach Definition – Interventionsfelder, die untereinander fliessende Grenzen aufweisen. Sie stehen für:
- Primärprävention. Sie hat das Ziel, die Entstehung von süchtigem Verhalten zu verhindern, d.h. Abhängigkeitserkrankungen gar nicht erst entstehen zu lassen.
- Sekundärprävention. Sie hat die möglichst frühe Erfassung von beobachteten Risiken bzw. Symptomen sowie die möglichst frühe Behandlung süchtigen Verhaltens zum Ziel.
- Tertiärprävention. Sie steht für die Verhinderung von Folgeschäden aufgrund süchtigen Verhaltens.
Das Gesundheitsdepartement stützt sich daher auf folgende Definitionen:
- Prävention versucht, zukünftige Suchtprobleme bei nicht näher definierten Personengruppen zu verhindern.
- Früherfassung versucht, Anzeichen für zukünftige Suchtprobleme bei definierten Personengruppen zu erkennen und die geeigneten Massnahmen zur Behandlung dieser Anzeichen in die Wege zu leiten.
- Behandlung versucht, bestehende Probleme bei bestimmten Personen zu beheben.
- Schadensverminderung versucht, Folgeprobleme von bestehenden Problemen bei bestimmten Personen zu verhindern.
Unter dem Ausdruck Suchtprävention versteht das Gesundheitsdepartement demnach Primärprävention sowie Teile der Früherfassung.