Kantonsärztlicher Dienst

Suchthilfe im Kanton Aargau

Die kantonale Suchtpolitik orientiert sich zur Zeit am "Bericht V Suchthilfe", der durch das Departement Gesundheit und Soziales erstellt und vom Parlament im Jahr 2007 genehmigt wurde. Der Planungsbericht stellte die Situation im Kanton dar und zeigte allfälligen Handlungsbedarf auf. Zu Leitsätzen nahm das Parlament im einzelnen Stellung.



bericht_v.pdf (1034.48 KB) Bericht V Suchthilfe

Anfangs der 90er-Jahre wurde vom Bund das 4-Säulen-Modell als drogenpolitisches Konzept eingeführt. Es unterteilt die Suchtpolitik in die vier Grundbereiche
  • Prävention
  • Therapie
  • Schadensverminderung
  • Repression.

Auch die Suchtpolitik des Kantons Aargau stützt sich auf das Modell des Bundes, von dem folgende Ziele abgeleitet werden:
 
Säule Prävention
Sie hat zum Ziel, dass so wenig (junge) Menschen als möglich mit dem Konsum von legalen oder illegalen Drogen beginnen oder ein Suchtverhalten entwickeln.

Säule Therapie
Sie unterstützt effizient und hilft, damit so viele Abhängige wie möglich den Drogenkonsum oder das Suchtverhalten aufgeben und aus der Abhängigkeit aussteigen können.

Säule Schadensverminderung
Sie soll einer fortschreitenden Verelendung der Betroffenen und weiteren physischen und psychischen Schäden vorbeugen.

Säule Repression
Sie soll erreichen, im Bereich des Handels das Suchtmittelangebot zu verknappen, diejenigen zu bestrafen, die durch eine Abhängigkeit anderer Gewinne erzielen, und die Gesellschaft vor den Auswirkungen der Suchtprobleme zu schützen.



Allgemeines

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