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Schulärztlicher DienstDie Schulärztinnen und Schulärzte des Kantons Aargau unterstützen die Schulen bei der Gesundheitsförderung und Prävention. Sie führen bei den Kindern und Jugendlichen die
schulärztlichen Vorsorgeuntersuchungen durch und beraten Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern und Jugendliche in gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Schule. Für die Impfungen in den Schulen ist der Impfdienst der Lungenliga Aargau in Zusammenarbeit mit den Schulärztinnen und Schulärzten zuständig. Grundlagen Die schulärztliche Tätigkeit ist im Dekret und in der Verordnung über die Schuldienste gesetzlich geregelt (Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts SAR 405.110 und SAR 405.111). Die schulärztliche Tätigkeit erfolgt nebenamtlich im Auftrag der Gemeinden. Auf kantonaler Ebene ist das Departement Bildung, Kultur und Sport in Zusammenarbeit mit dem Departement Gesundheit und Soziales für den schulärztlichen Dienst zuständig. Die fachliche Aufsicht, Unterstützung und Koordination liegt dabei beim Kantonsärztlichen Dienst. Schulärztliche Untersuchungen Ab 1. August 2010 sind während der Schulzeit zwei obligatorische schulärztliche Untersuchungen vorgesehen:
Die Untersuchung wird von der Schulärztin oder vom Schularzt durchgeführt. Dokumente und Formulare Formulare für Schulärztinnen und Schulärzte Bestellformulare Schulverlag plus Mehrsprachige Merkblätter für den Schulbereich finden Sie unter Merkblätter. KontaktKantonsärztlicher Dienst: kantonsarzt@ag.ch oder Tel. 062 835 29 59 |