Kantonsärztlicher Dienst

Gesundheitsvorsorge: Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsschutz

Die Gesundheitsvorsorge ist auf Bundesebene in der Bundesverfassung (Art. 118 BV) verankert. Im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Art. 19 KVG) ist die Finanzierung der Gesundheitsförderung auf nationaler Ebene geregelt. Den Kantonen kommt im Bereich der öffentlichen Gesundheit eine wichtige Rolle zu: Sie gestalten im Rahmen der Bundesregelungen neben der Gesundheitsversorgung auch die Gesundheitsvorsorge: Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitsschutz. Der Geltungsbereich des kantonalen Gesundheitsgesetzes (§ 1, Abs. 2 GesG) lautet entsprechend (GesG). Der Kantonsärztliche Dienst plant und koordiniert die Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Die kantonale Gesundheitsvorsorge wird insbesondere in der Gesundheitsförderung ausgebaut.

Definitionen
Die Gesundheitsförderung geht von der Frage aus, wie die Menschen gesünder werden können. Der dafür verantwortliche Prozess wird Salutogenese genannt. Als Ergänzung dazu setzt sich die Krankheits- und Unfallprävention zum Ziel, Krankheiten oder Unfälle zu verhüten. Es gilt, günstig auf die Pathogenese einzuwirken, also Risikofaktoren zu vermeiden oder Krankheiten frühzeitig zu erfassen.
Gesundheitsförderung wie Prävention setzen sowohl beim Verhalten der Personen (Verhaltensansatz) als auch bei den Rahmenbedingungen oder Verhältnissen für die Gesundheit (Verhältnisansatz) an. Ein Beispiel für den Verhältnisansatz: Höhere Tabaksteuern führen zu einem Rückgang des Tabakkonsums.
Der Gesundheitsschutz umfasst die von den Behörden getroffenen Massnahmen, die die Bevölkerung vor schädlichen Gesundheitseinwirkungen schützen soll (z.B. Infektionsschutz, Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene und -kontrolle).



Grundsätze und Strategien der Gesundheitsvorsorge im Kanton Aargau
Mit dem Strategiepapier "Gesundheit im Wandel" legte das damalige Gesundheitsdepartement 2002 den Grundstein zur Weiterentwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention. Ende 2003 hat das Departement beschlossen, den Ausbau der Gesundheitsförderung mittels Schwerpunktprogrammen zu verwirklichen. Im Herbst 2005 konnte das erste Schwerpunktprogramm "Betriebliche Gesundheitsförderung" (SPP BGF) lanciert werden. Das Konzept des zweiten Schwerpunkprogramms "Gesundes Körpergewicht" (SPP GKG) wurde im Frühjahr 2007 erarbeitet. Ab 2008 erfolgt die operative Umsetzung. Der Ausbau der kantonalen Gesundheitsförderung ist Bestandteil der wirtschaftspolitischen Wachstumsinitiative des Regierungsrates und in der Massnahme 25 genauer beschrieben.
Die Gesundheitsvorsorge deckt die ersten drei Strategien der schwergewichtig auf die Gesundheitsversorgung ausgerichteten neuen gesundheitspolitischen Gesamtplanung ab (Verabschiedung durch den Grossen Rat am 13. Dezember 2005).


1_gesundheit_im_wandel.pdf (339.65 KB) Gesundheit im Wandel

2_gesundheitspolitgpl.pdf (1928.36 KB) Gesamtplanung

Allgemeines

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