Kantonsärztlicher Dienst

Bewilligungs- und Meldewesen

Der Kantonsärztliche Dienst erteilt in verschiedenen Bereichen Bewilligungen und nimmt die gesetzlich festgelegten Meldungen betreffend übertragbaren Krankheiten entgegen. Er erteilt folgende Bewilligungen:

  • Bewilligung zur Übernahme der Mehrkosten bei ausserkantonalen Hospitalisationen gemäss Art. 41 Abs. 3 Krankenversicherungsgesetz (KVG)
  • Bewilligung zur Opiatsubstitution (Methadon- und Subutexbehandlungen)
  • Zusammen mit dem Generalsekretariat / Rechtsdienst bearbeitet er Gesuche zur Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen, Stellvertreter- und Assistenzbewilligungen sowie Erteilung von Betriebsbewilligungen ambulanter ärztlicher Einrichtungen gemäss Art. 36a KVG.



Allgemeines

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