Der Kantonsärztliche Dienst erteilt in verschiedenen Bereichen Bewilligungen und nimmt die gesetzlich festgelegten Meldungen betreffend übertragbaren Krankheiten entgegen. Er erteilt folgende Bewilligungen:
Bewilligung zur Übernahme der Mehrkosten bei ausserkantonalen Hospitalisationen gemäss Art. 41 Abs. 3 Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Bewilligung zur Opiatsubstitution (Methadon- und Subutexbehandlungen)
Zusammen mit dem Generalsekretariat / Rechtsdienst bearbeitet er Gesuche zur Erteilung von Berufsausübungsbewilligungen, Stellvertreter- und Assistenzbewilligungen sowie Erteilung von Betriebsbewilligungen ambulanter ärztlicher Einrichtungen gemäss Art. 36a KVG.