Justizmanagement

Leitungsorgan der Gerichte


Die Verwaltungskommission entscheidet grundsätzlich in allen administrativen Angelegenheiten betreffend Selbstverwaltung der Gerichte. Sie ist somit das eigentliche Leitungs- und Führungsorgan der Gerichtsbehörden des Kantons Aargau sowie des Obergerichts selber. Als solches verfasst sie zum Beispiel Stellungnahmen, Vernehmlassungen und Mitberichte im Gesetzgebungsverfahren und trifft gewisse Personalentscheide. Ausserdem entscheidet sie unter bestimmten Umständen über Ablehnungs- und Ausstandsgesuche gegenüber Mitgliedern des Obergerichts sowie über Gesuche um Entbindung vom Amtsgeheimnis betreffend Mitgliedern und Mitarbeitenden des Obergerichts. Sie nimmt weiter die Mitarbeitenden des Obergerichts in Pflicht.


Allgemeines

aktuelle Seite ausdrucken zum Seitenanfang springen