Justizmanagement

Aufsichtskommission


Die Inspektionskommission ist primär als Aufsichtsinstanz über die Be­zirksgerichte tätig. Sie beurteilt in diesem Zusammenhang insbesondere gegen Gerichtspräsidenten erhobene Aufsichtsbeschwerden sowie Gesuche um Entbindung vom Amtsgeheimnis. Ausserdem überträgt sie Verfahren, in welchen ein Ableh­nungs- oder Ausstandsbegehren gutgeheissen wurde, falls nötig auf ein anderes Bezirksgericht. Sie führt alljährlich Inspektionsbesuche bei den Bezirksgerichten durch. Daneben entscheidet sie über Gesuche be­treffend Archivbereinigungen, sie nimmt die Bezirksrichter und Bezirksrichterinnen in Pflicht und organisiert jedes Jahr eine Richtertagung, welche der Weiterbildung der Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber dient.



Allgemeines

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