Aufsichtskommission
Die Inspektionskommission ist primär als Aufsichtsinstanz über die Bezirksgerichte tätig. Sie beurteilt in diesem Zusammenhang insbesondere gegen Gerichtspräsidenten erhobene Aufsichtsbeschwerden sowie Gesuche um Entbindung vom Amtsgeheimnis. Ausserdem überträgt sie Verfahren, in welchen ein Ablehnungs- oder Ausstandsbegehren gutgeheissen wurde, falls nötig auf ein anderes Bezirksgericht. Sie führt alljährlich Inspektionsbesuche bei den Bezirksgerichten durch. Daneben entscheidet sie über Gesuche betreffend Archivbereinigungen, sie nimmt die Bezirksrichter und Bezirksrichterinnen in Pflicht und organisiert jedes Jahr eine Richtertagung, welche der Weiterbildung der Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber dient.