Fachstelle Jugend

Kommunale Unterstützung nach §67b Schulgesetz

 
Jugendliche tanzen Hip Hop

Gestützt auf §67b (Schulgesetz) kann der Kanton Aargau seit 2010 Gemeinden und Kirchgemeinden (der Landeskirchen) im Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen.
Beiträge können in folgenden Bereichen geleistet werden:

  • Entwicklung und Erarbeitung von Leitbildern und Konzepten;
  • Infrastruktur von Jugendeinrichtungen;
  • Angebote und Projekte für Jugendliche;
  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken sowie
  • Kurse und Veranstaltungen (Weiterbildungsanlässe, z.B. für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Schulpflegemitglieder, Jugendarbeitende etc.).

Konsultieren Sie vor einer Gesuchseingabe die Richtlinien.

Regionale Projekte von und mit Jugendlichen können weiterhin über den Swisslos-Fonds unterstützt werden.



Allgemeines

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