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Kommunale Unterstützung nach §67b Schulgesetz
Gestützt auf §67b (Schulgesetz) kann der Kanton Aargau seit 2010 Gemeinden und Kirchgemeinden (der Landeskirchen) im Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen.
Konsultieren Sie vor einer Gesuchseingabe die Richtlinien. Verwandte ThemenFachstelle Jugend:
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