Fachstelle Jugend
Kantonsbeiträge für den Auf- und Ausbau der Jugendarbeit

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Gestützt auf § 67 b (Schulgesetz) kann der Kanton Aargau seit 2010 Gemeinden und Kirchgemeinden im Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen.

Beiträge können in folgenden Bereichen geleistet werden:

  • Entwicklung und Erarbeitung von Leitbildern und Konzepten;
  • Infrastruktur von Jugendeinrichtungen;
  • Angebote und Projekte für Jugendliche;
  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerken sowie
  • Kurse und Veranstaltungen (Weiterbildungsanlässe).

Weitere Informationen unter:

Regionale Projekte von und mit Jugendlichen können weiterhin über den Swisslos-Fonds unterstützt werden.


Allgemeines

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