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Kantonsbeiträge für den Auf- und Ausbau der Jugendarbeit
Gestützt auf § 67 b (Schulgesetz) kann der Kanton Aargau seit 2010 Gemeinden und Kirchgemeinden im Auf- und Ausbau ihrer ausserschulischen Jugendarbeit unterstützen.
Weitere Informationen unter: Regionale Projekte von und mit Jugendlichen können weiterhin über den Swisslos-Fonds unterstützt werden. Verwandte ThemenFachstelle Jugend:
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