Integrative Schulung
 
Integrierte Heilpädagogik Unterstützende Massnahmen im Einzelfall Begabungsförderung
Die Bereiche der Integrativen Schulung
Erklärung zum Bild: Integrierte Heilpädagogik IHP (vormals ISF), VO § 15 Schulgesetz: Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten
Unterstützende Massnahmen im Einzelfall UME, VO § Sonderschulung, VO § 15 SchulG: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen
Begabungsförderung BF, VO § 15 Schulgesetz: Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen

Mit der Teilrevision des Schulgesetzes im Jahre 1998 und der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Sonderschulungsbereich auf Januar 2007 besteht im Kanton Aargau die Möglichkeit, Kinder mit besonderem Bildungsbedarf in die Regelschule zu integrieren.

Die Integrationsforschung zeigt, dass sich die integrative Schulung insgesamt positiv auf die Schülerinnen und Schüler auswirkt. Im Besonderen können Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderungen ihr Leistungspotential besser ausschöpfen und begabte Schülerinnen und Schüler profitieren ebenfalls von einem individualisierten Unterricht.

Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat eine Bewertungsraster erarbeitet, der als Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Integrativen Schulung dient.


Allgemeines

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