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Mit der Teilrevision des Schulgesetzes im Jahre 1998 und der Anpassung der gesetzlichen Grundlagen im Sonderschulungsbereich auf Januar 2007 besteht im Kanton Aargau die Möglichkeit, Kinder mit besonderem Bildungsbedarf in die Regelschule zu integrieren. Die Integrationsforschung zeigt, dass sich die integrative Schulung insgesamt positiv auf die Schülerinnen und Schüler auswirkt. Im Besonderen können Kinder und Jugendlichen mit Lernbehinderungen ihr Leistungspotential besser ausschöpfen und begabte Schülerinnen und Schüler profitieren ebenfalls von einem individualisierten Unterricht. Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat eine Bewertungsraster erarbeitet, der als Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Integrativen Schulung dient. Verwandte ThemenGesetzliche Grundlagen:
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