Integrative Schulung

Häufige Fragen zur Begabungsförderung

Wie gestaltet der Kanton Aargau die Begabungs- und Begabtenförderung auf der Primarstufe?

Braucht es eine Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes beim Überspringen einer Klasse oder bei der vorzeitigen Einschulung?

Wie findet man heraus, ob ein Kind ein besonderes Angebot zur Begabtenförderung braucht?

Was kann man tun, wenn Eltern und Lehrpersonen Kinder unterschiedlich einschätzen?

Was kann ich als Lehrperson für besonders begabte Kinder tun?

Was muss man tun, um ein Einzel- oder Gruppenangebote zur Begabtenförderung zu realisieren oder bei einem Regionalen Angebot teilnehmen zu können?

Warum finanziert die Begabungsförderung des Kantons keine Wahlfächer, Projektwochen und Ateliers?

Warum gibt es eigentlich keine Schule für Hochbegabte im Kanton Aargau?

Wo kann man sich beraten lassen?

Wie gestaltet der Kanton Aargau die Begabungs- und Begabtenförderung auf der Primarstufe?

Begabungsförderung soll in erster Linie in der bestehenden Schulorganisation und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sichergestellt werden. Der erste Förderort ist der Unterricht. Begabungsförderung auf der Primarstufe geht demzufolge einher mit Unterrichtsentwicklung. Erst wenn die Möglichkeiten eines individualisierenden Unterrichts ausgeschöpft sind, braucht es weiterführende Massnahmen. Diese sind dann besonders wirkungsvoll, wenn ein Transfer zum Regelunterricht stattfindet. Angebote zur Begabtenförderung auf der Primarstufe sollen deshalb in den lokalen und regionalen Schulstrukturen verankert sein und müssen dort geplant und umgesetzt werden. In Gruppen- und Einzelangeboten besteht für Schulen die Möglichkeit, kognitiv hochbegabte SchülerInnen zu fördern.
Einer Primarschule mit integrierter Heilpädagogik verfügt über ein Pensum für die Förderung hochbegabter Kinder mit Lernschwierigkeiten, welches von der Schulischen Heilpädagogin erteilt wird. Die Verantwortlichkeiten der Beteiligten sind in einem Merkblatt festgehalten.

siehe auch
- Integrative Schulung Teil 1 / S. 9 / Lernverständnis
- Integrative Schulung Teil 3 / S. 6 / Förderung im Regelunterricht


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Braucht es eine Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes beim Überspringen einer Klasse oder bei der vorzeitigen Einschulung?

Der Beizug des Schulpsychologischen Dienstes ist nicht zwingend nötig.
Hilfreich bei der Entscheidungsfindung ist das Merkblatt 12 Punkte, die beim Überspringen zu beachten sind. Sprechen sich die abgebende und die aufnehmende Lehrperson mit der Schulleitung für das Überspringen oder die vorzeitige Einschulung aus und befürworten sowohl die Eltern wie auch das Kind die Massnahme, so sind in der Regel keine weiteren Abklärungen durch Fachstellen erforderlich. Die Schulpflege fällt den Laufbahnentscheid aufgrund eines Antrags der Eltern und/oder der Lehrpersonen.
Weiterführende Abklärungen sind angezeigt bei unterschiedlichen Wahrnehmungen der Beteiligten oder bei dissoziertem Entwicklungsverlauf des Kindes.

siehe auch
Integrative Schulung Teil 3 / S. 10 / Massnahmen zur Beschleunigung


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Wie findet man heraus, ob ein Kind ein besonderes Angebot zur Begabtenförderung braucht?

In einem offen und individuell gestalteten Unterricht können Kinder ihre besonderen Fähigkeiten entwickeln und ihr Bedürfnis nach Herausforderung zeigen. Einzelne werden mit ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer Kreativität und ihrer Motivation immer wieder über die Angebote des Unterrichts hinauswachsen. Gelungene, eigenständige Produkte sollen in einem Portfolio gesammelt werden. Sie liefern aussagekräftige Hinweise, ob und wie ein Kind zusätzlich gefördert werden soll.
Checklisten, Fragebögen und Beobachtungen der Eltern können die eigenen Wahrnehmungen bestätigen oder relativieren. Im schulischen Standortgespräch werden die Beobachtungen der Schule und der Eltern abgeglichen und Massnahmen festgelegt. Sollten sich weitere Abklärungen aufdrängen, so kann der Schulpsychologische Dienst beansprucht werden.
Ein hoher IQ oder gute Noten allein sind noch kein ausreichender Grund, dass ein Kind besondere Förderung braucht.

siehe auch
Integrative Schulung Teil 3 / S. 6 / S. 3 / Begabungsbegriff: hohe Begabung erkennen


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Was kann man tun, wenn Eltern und Lehrpersonen Kinder unterschiedlich einschätzen?

Am Anfang einer erfolgreichen Förderung stehen mitunter unterschiedliche Wahrnehmungen von Eltern und Lehrpersonen. Der Frage nachzugehen, wie es zu diesen Differenzen in der Beurteilung kommt, liefert oft wertvolle Hinweise für eine wirkungsvolle Unterstützung. Im Zentrum steht dabei immer das Kind: Wo lässt sich seine besondere Begabung beobachten? Welche Motivation treibt es an? Wo zeigen sich seine Kreativität und sein eigenständiges Denken? Wie organisiert es seine Arbeit, wann fällt es ihm leicht durchzuhalten? Welche äusseren Umstände erleichtern es ihm auf sein Potential zuzugreifen?
Für weiterführende Abklärungen kann der Schulpsychologische Dienst (SPD) beigezogen werden, v.a. wenn vermutet wird, dass sich die Stärken eines unterforderten Kindes nicht im Schulunterricht niederschlagen. Für geeignete Massnahmen im Unterricht kann die Lehrperson die Informationsstelle IS kontaktieren.


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Was kann ich als Lehrperson für besonders begabte Kinder tun?

Verschaffen Sie dem Kind Gelegenheit, seine Begabungen zu erkennen, auszuprobieren und zu entwickeln! Berücksichtigen Sie verschiedene Lerntypen, verwenden Sie geeignete Lehrmittel, stellen Sie offene Fragen, lassen Sie verschiedene Lösungswege und Arbeitsergebnisse zu und reduzieren sie jene Aufgaben, welche das Kind schon längst beherrscht! Dies gelingt am besten in offenen Unterrichtssequenzen, in Ateliers, Projekten oder Freiarbeiten. Kinder müssen in derartige Arbeitsformen eingeführt werden, sie brauchen Unterstützung in Arbeits-, Kommunikations- und Lerntechnik.

siehe auch
Integrative Schulung Teil 3
- S. 7 / Förderung in Vertiefungsangeboten 
- S. 8 / Angebote für Hochbegabte


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Was muss man tun, um ein Einzel- oder Gruppenangebote zur Begabtenförderung zu realisieren oder bei einem Regionalen Angebot teilnehmen zu können?

Einzelangebote werden besonders im Instrumentalunterricht und als ergänzende schulische Massnahme im Sport realisiert. Die Anmeldung erfolgt via Schule mit den entsprechenden Formularen.

Gruppenangebote werden vorwiegend in Schulzentren mit einem regionalen Einzugsgebiet realisiert. Dies ermöglicht, dass auch Schülerinnen und Schüler aus kleinerenn umliegenden Schulen aufgenommen werden können.
Gruppenangebote sind auf die Dauer eines Schuljahres ausgelegt. Es wird projektorientiert zu einem spezifischen Thema gearbeitet. Interessierte Kinder und Jugendliche müssen sich über ihre Leistungen, ihre Motivation und ihre Kreativität qualifizieren. Die Anforderungen an ein Gruppenangebot sind in einem Merkblatt zusammengestellt.

Mathesupport, Schreibsupport, Atelier BiG, -deaktiviert-->Expedition Natur<--deaktiviert- und Robotik sind regionale Angebote, welche das Departement BKS selber realisiert. Informationen dazu erhalten Sie, indem Sie die Angebotsbezeichnungen anklicken.

siehe auch 
Integrative Schulung Teil 3 / S. 8 / Angebote für Hochbegabte


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Warum finanziert die Begabungsförderung des Kantons keine Wahlfächer, Projektwochen und Ateliers?

Das Angebot an Frei- und Wahlfächern ist im Lehrplan abschliessend definiert. Im Rahmen des Realienpraktikums (Oberstufe) und des Freien Gestaltens (Bez) haben die Schulen einen Gestaltungsraum für eigene Projekte, die sich an besonders interessierte Jugendliche richten. Projektwochen und Ateliers sind Bestandteil eines wirkungsvollen Unterrichts und sollen allen Kindern zugute kommen. Alle diese Angebote sind unentgeltlich und werden von den Schulgemeinden und dem Departement BKS finanziert.

Angebote der Begabtenförderung richten sich an Kinder und Jugendliche, die sich durch hochbegabtes Verhalten und überdurchschnittliche Leistung auszeichnen. Sie haben keinen Kurscharakter und sind auf die längerfristige individuelle Förderung ausgerichtet.

siehe auch
Integrative Schulung Teil 3
-  S. 7 / Förderung in Vertiefungsangeboten
-  S. 8 / Angebote für Hochbegabte


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Warum gibt es eigentlich keine Schule für Hochbegabte im Kanton Aargau?

Die Begabtenförderung im Kanton Aargau ist integrativ ausgerichtet. Neben einer wohnortsnahen Beschulung liegen die Vorteile eines Unterrichts in heterogenen Lerngruppen insbesondere im sozial reichen Lernmilieu, in der Gelegenheit des Modelllernens und in der Möglichkeit selbstständig erarbeitetes Wissen anderen weitergeben zu können. So entstehen Synergien, die verloren gehen, wenn die begabtesten Kinder aus den Schulklassen entfernt werden.

In Einzelfällen kann sich das Departement an den Kosten einer ausserkantonalen Schulung beteiligen. Voraussetzung ist, dass auch unter Ausschöpfung der örtlichen, regionalen und kantonalen Möglichkeiten ein Kind nicht angemessen gefördert werden kann, sodass sein psychisches oder physisches Wohl gefährdet ist.

siehe auch
- Integrative Schulung Teil 3 / S. 11 / Ausserkantonale Angebote
- Merkblatt Regionales Schulabkommen


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Wo kann man sich beraten lassen?

Neben der Website zur Begabungsförderung www.ag.ch/bf bietet das Departement BKS persönliche Beratung per Telefon oder Mail an:

Informationsstelle Integrative Schulung
E-Mail: is@schulen.ag.ch  
Tel: 079 364 82 05

Die Informationsstelle Integrative Schulung vermittelt Schulen nach Bedarf auch Beratung vor Ort.



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Allgemeines

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