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Begabungsförderung (BF)Verfassung und Schulgesetz postulieren, dass jedes Kind Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung hat. Die Begabungsförderung wird in erster Linie in der bestehenden Schulorganisation und mit bestehenden Mitteln sichergestellt: Erster Förderort ist der Unterricht. Sind die begabungsfördernden Massnahmen auf Klassenebene ausgeschöpft, bestehen Möglichkeiten der Beschleunigung (z.B. Überspringen von Klassen) oder der Bereicherung (z.B. lokale oder regionale Gruppenangebote).GrundinformationenBegabungsförderung ist Teil des Konzepts Integrative Schulung. Über grundsätzliche Aspekte sowie den Weg zur Einführung eigener Angebote zur Begabtenförderung informiert die Handreichung des Departements BKS.Informationsstelle Integrative SchulungTelefon: 079 364 82 05
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