Spezielle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen
Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.
- Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) gefördert werden.
- Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung (UME) gefördert werden.
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (BF) gefördert werden. Es besteht kein separatives Angebot.
Erklärung zum Bild: Integrierte Heilpädagogik IHP (vormals ISF), VO § 15 Schulgesetz: Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten
Unterstützende Massnahmen im Einzelfall UME, VO § Sonderschulung, VO § 15 SchulG: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen
Begabungsförderung BF, VO § 15 Schulgesetz: Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen