Integrative Schulung

Spezielle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen

Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.

  • Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) gefördert werden.
     
  • Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung (UME) gefördert werden.
     
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (BF) gefördert werden. Es besteht kein separatives Angebot.


 
Integrierte Heilpädagogik Unterstützende Massnahmen im Einzelfall Begabungsförderung
Die Bereiche der Integrativen Schulung
Erklärung zum Bild: Integrierte Heilpädagogik IHP (vormals ISF), VO § 15 Schulgesetz: Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten
Unterstützende Massnahmen im Einzelfall UME, VO § Sonderschulung, VO § 15 SchulG: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen
Begabungsförderung BF, VO § 15 Schulgesetz: Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen

Allgemeines

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