Spezielle Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen
Das Schulgesetz legt fest, dass für Kinder und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen eine spezielle Förderung angeboten wird.
- Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in Kleinklassen oder mit heilpädagogischer Unterstützung in Regelklassen (IHP) gefördert werden.
- Die Schulpflege entscheidet, ob Kinder und Jugendliche mit einem ausgewiesenen Sonderschulungsbedarf in der Sonderschule oder in der Regelklasse mit zusätzlicher Unterstützung (Verstärkte Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen) gefördert werden.
- Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen können in der Regelklasse mit geeigneter Unterstützung (BF) gefördert werden. Es besteht kein separatives Angebot.
Erklärung zum Bild: Erklärung zum Bild: Integrierte Heilpädagogik IHP (vormals ISF) für Kinder und Jugendliche mit Lernschweirigkeiten; Verstärkte Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen VM (vormals UME) für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder erheblichen Beeinträchtigungen; Begabungsförderung BF für Kinder und Jugendliche mit besonderen Begabungen.