Häusliche Gewalt
Was ist häusliche Gewalt?
Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung physischer, psychischer oder sexueller Gewalt
- unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung
- unter Geschwistern
- zwischen (Stief-/Pflege-)Eltern-Kind
- zwischen Verwandten bzw. Bekannten einer Partei des Paares und der anderen Partei des Paares verstanden.
Häusliche Gewalt ist kein strafrechtliches Delikt. Unter diesem Begriff sind aber strafrechtlich eindeutige Delikte zu subsumieren. Folgende Tabelle (PDF-Datei) zeigt auf, welche Delikte von Relevanz sind und ob es sich um Antrags- oder Offizialdelikte handelt. Antragsdelikte sind Straftaten, die vom Staat nur auf Antrag der geschädigten Person verfolgt werden, im Gegensatz zu den Offizialdelikten, die der Staat von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt.
Relevante Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB)
Wer ist von häuslicher Gewalt betroffen?
Häusliche Gewalt betrifft alle sozialen Schichten, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, gesellschaftlichem Status und Kultur oder Herkunft. Es zeigt sich allerdings die Tendenz, dass häusliche Gewalt bei sozial weniger Privilegierten etwas häufiger vorkommt.
1997 wurde in einer Nationalfondsstudie erstmals das Ausmass der Gewalt gegen Frauen in Ehe und Partnerschaft in der Schweiz untersucht. Die Studie ergab folgende Resultate:
- 20,7% der Frauen haben im Verlaufe ihres bisherigen Lebens körperliche oder sexuelle Gewalt durch einen Partner erlebt.
- 40,3% der untersuchten Frauen haben psychische Gewalt erfahren.
Wie sind Kinder von häuslicher Gewalt zwischen ihren Eltern betroffen?
- Häusliche Gewalt und Kindesmisshandlung kommt oft in denselben Familien gleichermassen vor.
Bei Kindern, die die Misshandlung eines Elternteils miterleben, lässt sich eine Vielzahl von Verhaltensstörungen, emotionalen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie Problemen mit Langzeitauswirkungen auf die Entwicklung (beispielsweise traumatische Symptome oder Depressionen) beobachten. *
Und Männer als Gewaltbetroffene?
Auch Männer können Opfer häuslicher Gewalt werden. Wie verbreitet das Phänomen ist, lässt sich kaum sagen. Neuere Studien versuchen, aus einer Genderperspektive sowohl weibliche als auch männliche Opfererfahrungen differenziert zu untersuchen.
Literaturangabe:
* Schweikert, Birgit; Schirrmacher, Gesa (2001): Sorge- und Umgangsrecht bei häuslicher Gewalt. Berlin; Hannover.