Inspektorat Volksschule

Zusammenarbeit

Um den regelmässigen Austausch zwischen Inspektorat und Schulgemeinden zu gewährleisten, laden Schulen und Schulpflegen die zuständige  Inspektoratsperson mindestens einmal jährlich zu einer Aussprache ein. Primäre Ansprechstelle für das Inspektorat ist die Schulleitung oder das Rektorat. Alle Dienstleistungen des Inspektorats sind kostenlos.

Das Departement BKS gibt als kantonale Behörde regelmässige Kontaktbesuche in Auftrag. Um die Schulen als Ganzes kennen zu lernen, führen die Inspektoratspersonen regelmässig Gespräche mit den Schulleitungen bzw. Rektoraten sowie den Schulbehörden, nehmen an speziellen Schulanlässen teil und besuchen den Unterricht von Lehrpersonen. Stellen sie Handlungsbedarf fest, wird dies mit den Beteiligten vor Ort besprochen.


Meldepflicht bei Schulausschlüssen

Mit der Teilrevision des Schulgesetzes auf den 1. August 2005 ist insbesondere der Bereich der Disziplinarmassnahmen (SchG §§ 38 a - f) neu geregelt worden. Unter anderem kann die Schulpflege in besonderen Fällen einen Schulausschluss bis zu 6 Schulwochen verfügen.

Für diese Massnahme besteht eine Meldepflicht an die für die jeweilige Schule zuständige Inspektoratsperson. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, bitten wir Sie die Meldung zu Schulausschlüssen stichwortartig mit dem unten stehenden Meldeblatt vorzunehmen.


Word
Meldung Schulausschluss

Allgemeines

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