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Beratung und SupportBeratung durch Fachstelle für SozialarbeitAnlässlich der Teilrevision des Schulgesetzes vom Oktober 2004 entschied der Grosse Rat, dass die Gemeinden verpflichtet werden, die Verankerung von Schulsozialarbeit zu prüfen und dass gleichzeitig eine beim Departement Bildung, Kultur und Sport BKS angegliederte Fachstelle für Beratung und Qualitätsüberprüfung mit einem Teilpensum von 20 Prozent einzurichten sei. Die beantragte Anstossfinanzierung durch den Kanton wurde hingegen im Parlament mit knappem Mehr zurückgewiesen. Zusätzlich wurde in der Verordnung Volksschule festgehalten, dass eine Fachkommission bestehend aus 5-7 Mitgliedern eingerichtet wird.Behörden, die sich mit der Einführung von Schulsozialarbeit befassen, können sich bei der Fachstelle für Schulsozialarbeit beraten lassen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Mail an schulsozialarbeit@schulen.ag.ch oder per Telefon: 079 214 03 76. Organisatorische Beratung zur EinführungLiegt der Entscheid zur Einführung von Schulsozialarbeit vor, kann eine kostenlose Beratung der Fachhochschule angefordert werden. Eine Fachperson in Schulsozialarbeit begleitet die Einführung im Rahmen von 10 Stunden und hilft ein Konzept aufzustellen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Mail an jacqueline.lüscher@fhnw.ch.SSA NetzwerkDas Netzwerk der Schulsozialarbeitenden im Kanton Aargau bietet einen regionalen und kantonalen Austausch für Schulsozialarbeitende. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Mail an schulsozialarbeit@schulen.ag.ch.>> Zum Kontaktformular |