Inspektorat Volksschule

Inspektorat und Externe Schulevaluationen

Schulen erhalten nach erfolgter externer Schulevaluation einen Bericht. Er enthält neben den Ergebnissen auch Empfehlungen für die weitere Entwicklung, die Optimierung oder für das Beheben der Defizite. Auf dieser Basis legen die Schulen Massnahmen fest. Planung und Umsetzung der Massnahmen liegen in der Verantwortung von Schulpflege und Schulleitung.

Bei Schulen mit grünen und orangen Ampeln (Regelfall) nimmt die jeweils zuständige Inspektoratsperson die Massnahmeplanung zur Kenntnis. Bei Schulen mit roten Ampeln (gravierende Defizite) genehmigt die kantonale Leitung des Inspektorats die Planung. Die Umsetzung der Massnahmen wird an regelmässig stattfindenden Standortgesprächen des Inspektorats mit den Schulen überprüft. Diese Gespräche werden von den Schulen protokolliert, ins Portfolio aufgenommen und bei der nächsten externen Schulevaluation mit berücksichtigt.

Das Inspektorat kann die Schulleitung bzw. die Schulpflege bei Abweichung zur Planung von Korrekturmassnahmen oder Versäumnissen in der Umsetzung anhalten.

Die rechtlichen Grundlagen stehen in der Verordnung zur geleiteten Schule (SAR 401.115).

Die Vorgehensweisen im Regelfall (grüne und orange Ampeln) und im Falle von gravierenden Defiziten (rote Ampeln) sind in den PDF-Dokumenten beschrieben:



Zuständigkeit des Inspektorats im Verfahren der Externen Schulevaluation


hr-ese_inspektorat_regelfall.pdf (69.51 KB) Im Regelfall

hr-ese_inspektorat_defizite.pdf (86.92 KB)

Im Fall von gravierenden Defiziten


Weitere Links



Allgemeines

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