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Das Öffentlichkeitsprinzip
Das IDAG regelt die amtliche Information der Bevölkerung und den Zugang zu amtlichen Dokumenten (§ 1 lit. a IDAG). Es nimmt Abschied vom Grundsatz des Amtsgeheimnisses mit Erlaubnisvorbehalt und führt das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimnisvorbehalt ein. Eine offene Informationspolitik soll Transparenz schaffen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung stärken. Bürgerinnen und Bürgern soll zudem die Möglichkeit gegeben werden, selber aktiv ihr Informationsbedürfnis zu stillen. Das Öffentlichkeitsprinzip ist Mittel zum Zweck, indem es Bürgerinnen und Bürgern die Ausübung der Grundrechte ermöglicht. Es erlaubt dem Einzelnen, entsprechend seinen eigenen Interessen diejenigen Informationen von der Verwaltung zu erhalten, die er nach seiner Vorstellung zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit benötigt.
Leitfaden IDAG - Öffentlichkeitsprinzip
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