Für Fragen rund um das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz steht eine Person als Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz zur Verfügung. Sie überwacht die Anwendung der massgeblichen Vorschriften und berät die Behörden bei deren Anwendung. Zudem erteilt sie Privaten Auskunft über ihre Rechte, behandelt Anzeigen und Eingaben von betroffenen Personen und nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen, die für das Öffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz erheblich sind. Sie vermittelt zwischen Behörden und Privaten und führt nötigenfalls, d.h. bei entsprechendem Antrag, das Schlichtungsverfahren durch. Die beauftragte Person unterliegt dem Amtsgeheimnis.
Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau heisst Gunhilt Kersten.
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