Das Öffentlichkeitsprinzip

Das Öffentlichkeitsprinzip umfasst neben der behördlichen Informationspflicht vor allem das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Bisher waren diese, abgesehen von Ausnahmefällen, grundsätzlich geheim. Mit der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips erfolgt ein Systemwechsel. Neu ist ein Dokument grundsätzlich öffentlich zugänglich, ausser sein Inhalt sei auf Grund einer besonderen Gesetzesvorschrift oder wegen überwiegender öffentlicher oder privater Interessen geheim zu halten (z. B. Patienten- oder Berufsgeheimnisse, öffentliche Sicherheit).

Durch das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, selber aktiv Informationen zu beschaffen.



Allgemeines

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