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Neuerungen im ArchivwesenNeben Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz regelt das IDAG auch das Archivwesen: Öffentliche Organe haben von Gesetzes wegen für die Sicherstellung, Registrierung und Aufbewahrung aller Dokumente zu sorgen, denen für die Öffentlichkeit und Wissenschaft Bedeutung zukommt. Die Gemeinden archivieren ihre Dokumente selbst, kantonale Stellen übergeben sie dem Staatsarchiv Aargau. Dokumente, die heute öffentlich zugänglich sind, bleiben es auch nach der Archivierung. Für die Einsicht in das übrige Archivgut gelten Schutzfristen, die, insbesondere bei Dokumenten mit besonders schützenswerten Personendaten, den Bestimmungen des Datenschutzes Rechnung tragen. |