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AktuellesDatenbekanntgaben durch die EinwohnerkontrollenDie Datenbekanntgabe durch die Einwohnerkontrollen an Private steht im Spannungsverhältnis der Interessen der Betroffenen auf Schutz ihrer Daten, den Interessen der Gläubiger, zahlungsunwillige Schuldner zu verfolgen und der Angemessenheit des bürokratischen Aufwands. Die Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz hat daher in einem Rundschreiben an die Einwohnerkontrollen über das zulässige Vorgehen informiert.Der Verband Aargauer Einwohnerkontrollen hat in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz sein Merkblatt zur Datensperre überarbeitet; wir veröffentlichen es hier gerne. Dementsprechend wurde auch Muster 22 - "Bestätigung der Datensperre" des Leitfadens "Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz" angepasst. Ebenfalls mit dem Thema Datenbekanntgaben durch die Einwohnerkontrollen befasst sich das neu überarbeitete Merkblatt "Weitergabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle an die Kirchgemeinden der Landeskirchen". VorabkontrolleBirgt die Bearbeitung von Personendaten besondere Risiken für die Persönlichkeitsrechte Betroffener, ist sie vorab der beauftragten Person für Öffentlichkeit und Datenschutz zu unterbreiten. Neu publizieren wir das Merkblatt zur Vorabkontrolle auf unserer Website.Autoindex: Formular Datensperre des Strassenverkehrsamtshttp://www.ag.ch/strassenverkehrsamt/de/pub/formulare/sperrung_halterausk_nfte.php |