Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Aarau

Anerkennung der Diplome/Ausbildungen

In den vergangenen Jahren konnte man im Gesundheitswesen verschiedene Ausbildungen absolvieren.

Unten stehende Tabelle zeigt, wer gemäss MV* berechtigt ist, die neuen Titel zu tragen:

bisherige Ausbildung in: neuer Titel:
PSYCH
AKP
KWS

DN II
Psychiatrische Krankenpflege
Allgemeine Krankenpflege
Kinderkranken-, Wochenbett- und Säuglingspflege
Diplomausbildung Niveau II
dipl. Pflegefachfrau HF
dipl. Pflegefachmann HF
DN I Diplomausbildung Niveau I Pflegefachfrau DN I
Pflegefachmann DN I
TOA Techn. Operationsassistentin/tech. Operationsassistent dipl. Fachfrau Operationstechnik HF
dipl. Fachmann Operationstechnik HF
 
*Art. 23, § 4
Die Inhaberinnen und Inhaber von Titeln, die an einer höheren Fachschule erworben wurden, die nach bisherigem Bundesrecht anerkannt oder nach bisherigem interkantonalem Recht geregelt war, sind berechtigt, die entsprechenden neuen Titel zu führen, sofern in den Anhängen nichts anderes vorgesehen ist.


Allgemeines

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