Hinweis:Keine Vorprüfungen im Juni
Da sich auf Mitte Jahr jeweils die Eintragungsgesuche beim Handelsregisteramt häufen, können im Juni aus Kapazitätsgründen keine Vorprüfungen vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen alle Geschäfte, die noch im Juni geprüft bzw. eingetragen werden sollen, schnellstmöglich (am Besten noch im Mai) mit allen erforderlichen Belegen einzureichen.