Grundbuchabgaben und -gebühren

Der Kanton Aargau kennt keine (klassische) Handänderungssteuer. Er erhebt auf den grundbuchlichen Vorgängen neben Kanzlei- und den Grundbuchgebühren eine Grundbuchabgabe nach Massgabe des Grundbuchabgabengesetzes (GBAG). Bei dieser Abgabe handelt es sich um eine Gemengsteuer.

Auskünfte über die Bemessung der Grundstückgewinnsteuer sowie die weiteren in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern erhalten Sie beim Finanzdepartement des Kantons Aargau, Steueramt.

Das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Justizabteilung, stellt bezüglich Grundbuchabgaben und -gebühren lediglich die Beschwerdeinstanz dar. Veranlagungsbehörde ist das Grundbuchamt am Bezirkshauptort der gelegenen Sache.


Allgemeines

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