Organisation Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welches die dinglichen Rechte (Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte) an Grundstücken eingetragen werden. Es umfasst das Hauptbuch, ergänzende Pläne, Liegenschaftsverzeichnisse und -beschreibungen, Belege und das Tagebuch. 20 von 220 Gemeinden führen noch Interimregister, welchen nicht die volle Wirkung des eidgenössischen Grundbuches zukommen.

Im Kanton Aargau entsprechen die Grundbuchkreise den Bezirksgrenzen. Die 11 Grundbuchämter beschäftigen zwischen 3 und 20 Personen.

Das Grundbuchamt wird grundsätzlich nur auf Antrag eines berechtigten Privaten oder einer Behörde tätig. Die öffentlichen Urkunden über die Veräusserung von Grundstücken müssen daher angemeldet und eingereicht werden. Dem Grundbuchverwalter steht in formeller Hinsicht eine umfassende Prüfungsbefugnis zu, in materieller Hinsicht dagegen nur eine beschränkte.

Jedermann ist ohne besondere Begründung berechtigt zu erfahren, wer Eigentümer eines Grundstückes ist. Eine weitergehende Einsicht über z.B. Pfandrechte wird jedoch nur derjenigen Person erteilt, die ein besonderes Interesse glaubhaft macht. Der Einwand, einen Grundbucheintrag nicht zu kennen, ist ausgeschlossen.

Für die Eintragungen im Grundbuch erhebt der Kanton Aargau Abgaben und Gebühren nach Gesetzesvorschrift. Die Grundbuchabgaben im Kanton Aargau sind keine reine Handänderungssteuern; sie haben den Charakter von Gemengsteuern.



Allgemeines

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