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Organisation GrundbuchDas Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welches die dinglichen Rechte (Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte) an Grundstücken eingetragen werden. Es umfasst das Hauptbuch, ergänzende Pläne, Liegenschaftsverzeichnisse und -beschreibungen, Belege und das Tagebuch. 20 von 220 Gemeinden führen noch Interimregister, welchen nicht die volle Wirkung des eidgenössischen Grundbuches zukommen. Für die Eintragungen im Grundbuch erhebt der Kanton Aargau Abgaben und Gebühren nach Gesetzesvorschrift. Die Grundbuchabgaben im Kanton Aargau sind keine reine Handänderungssteuern; sie haben den Charakter von Gemengsteuern. |