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Organisation NotariatDer Kanton Aargau folgt dem System des freiberuflichen Notariates. Urkundsberechtigt sind die aargauischen Notare und die urkundsberechtigten Gemeindeschreiber. Sie stehen zum Kanton in keinem Angestelltenverhältnis und üben ihre Tätigkeit in eigener persönlicher und finanzieller Verantwortung aus. Die Grundbuchverwalter nehmen also keine Beurkundungen vor.Die aargauischen Urkundspersonen unterstehen in Bezug auf ihre öffentliche Beurkundungstätigkeit der Aufsicht des Regierungsrates, des Departementes Volkswirtschaft und Inneres und der Notariatskommission. Bei Verstössen gegen die Notariatsordnung oder andere gesetzliche Bestimmungen ist der Regierungsrat berechtigt, nach vorangegangener Untersuchung durch die Notariatskommission gegen einen Notar Disziplinarmassnahmen zu verhängen. Dem Berufsverband, der Aargauischen Notariatsgesellschaft (ANG), stehen Kompetenzen zur Lösung allfälliger Probleme zwischen Notar und Klient zu. Der Kanton Aargau hat für die notariellen Akte verbindliche Tarifvorschriften erlassen. Bei Streitigkeiten über die Höhe der Entschädigung der Urkundsperson (sog. Moderationsverfahren) kann die Notariatskommission von der Klientschaft oder auch von der Urkundsperson selbst um deren amtliche Festsetzung gemäss Tarif ersucht werden. |